Im Mai 2013 habe ich unten angefügte Pressmitteilung versendet, die dann am 22.05.2013 in der Backnanger Zeitung unter dem Titel:
Falsche Hochwassergefahrenkarten
Regierungspräsidium Stuttgart hat im Bereich der Rüflensmühle Prüfungen durchgeführt
abgedruckt wurde.
In der Drucksache des Landtages 15/4804
findet sich nun 2014 folgendes:
"1. welche Städte und Gemeinden bisher beim Land Datenfehler oder die Nichtberücksichtigung bestehender Hochwasserschutzmaßnahmen in den aktuellen Hochwassergefahrenkarten beanstandet haben; Der Landesregierung sind 3 Gemeinden bekannt (Ubstadt-Weiher, Steinheim an der Murr und Bietigheim-Bissingen), die nach abgeschlossener Plausibilisierung und Veröffentlichung der Hochwassergefahrenkarten gemeldet haben, dass bestehende Hochwasserschutzanlagen bzw. Geländeveränderungen nicht richtig berücksichtigt seien. In einem Fall (Oppenweiler) wurde ein kartographischer Fehler ermittelt."
Wenn man denkt, was ich für einen Aufwand (siehe Pressemitteilung) treiben musste, bis dieser Fehler überhaupt erst zugegeben wurde, wundert es mich nicht, dass der Landesregierung nur ein einziger Fehler bekannt ist.....
Pressemitteilung verschickt am 20.05.2013
Von Dr. Jürgen Küenzlen
Hochwassergefahrenkarten im Bereich
der Rüflensmühle falsch
Nach fast 1,5 Jahren Diskussion mit Landratsamt und
Wasserverband hat nun das Regierungspräsidium Stuttgart die amtlichen Hochwassergefahrenkarten
im Bereich der Rüflensmühle prüfen lassen und stellt klar, dass diese falsch
sind. Hier lagen Abweichungen von fast einem Meter Wasserstandshöhe vor. Bisher
wurden unsere Hinweise auf gravierende Fehler in den öffentlichen Unterlagen in
den Verfahren meist ungeprüft angelehnt. Nun werden die ganzen Karten zwischen
Sulzbach und Backnang überprüft.
Bereits im Einspruch gegen den innerörtlichen
Hochwasserschutz in Oppenweiler wurde im Januar 2012 auf diese Fehler in den
Karten und die vorliegenden Widersprüche in der Planung – mit umfangreicher
technischer Dokumentation – gegenüber
dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis hingewiesen. Im Sommer 2012 lehnte das LRA
unsere gesamten Einwendungen gegen den innerörtlichen Hochwasserschutz in
Oppenweiler als komplett unbegründet ab und erteilte den
Planfeststellungsbeschluss für Oppenweiler. Dadurch wurden wir gezwungen, gegen
den Planfeststellungsbeschluss Klage eizureichen.
Als im Bereich der Rüflensmühle eine Bauvoranfrage (für
deren Bearbeitung sich die Stadt Backnang und das Landratsamt fast 1,5 Jahre
Zeit ließen) einen deutlichen Widerspruch zwischen den Planunterlagen des
Wasserverbandes und den Hochwassergefahrenkarten aufzeigte, hat sich das Regierungspräsidium
Stuttgart nun auf unseren Hinweis hin des Themas selbst angenommen und die
Prüfung der Karten veranlasst. Diese Hochwassergefahrenkarten sind laut
Landratsamt „ein Instrument für Planung und Vorsorge“. Wenn hier deutliche
Hinweise auf Fehler des LRA über Jahre ignoriert werden, hat dies weitreichende
Folgen für den Hochwasserschutz.
Dieser Umstand der falschen Karten und der planerischen
Widersprüche am Beispiel der Bauvoranfrage wurde auch im Verwaltungsgerichtsverfahren
des BUND gegen die Stadt Backnang (Obere Walke) bereits angebracht. Dort wurde von
Seiten des BUND dargelegt, dass Fehler in den Hochwassergefahrenkarten
vorliegen und die ganzen Planungen dringend
in Sachen Hochwasserschutz überprüft werden müssen – wozu sogar die
Stellungnahme eines Gutachters vorgelegt wurde. Auch in diesem Verfahren wurden
diese ganzen Hinweise auf Fehler durch die Stadt Backnang ignoriert und mit allgemeinen
Formulierungen beiseitegeschoben.
Bei dieser Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung braucht
man sich nicht zu wundern, warum sich Herr Bürgermeister Jäger und die Stadt
Backnang öffentlich über gewonnene Gerichtsverfahren freuen können. Man muss im
Murrtal als Privatperson nicht nur Fehler in komplexen Planungen aufdecken,
sondern auch jahrelang dafür kämpfen, dass die Verwaltung überhaupt bereit ist,
die Argumente zu prüfen, da es einfacher ist, solche Dinge abzulehnen und die
Privatperson als Hochwasserschutzgegner zu bezeichnen, da dies für die
öffentliche Wahrnehmung deutlich plakativer ist.
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