Rüflensmühle

Rüflensmühle

Freitag, 27. Juli 2012

Klage eingereicht!


PRESSEMITTEILUNG
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss innerörtlicher Hochwasserschutz Oppenweiler eingereicht
Am 26.07.2012 wurde von Frau Karin Lind und Herr Dr. Jürgen Küenzlen eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die innerörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen in Oppenweiler beim Verwaltungsgericht in Stuttgart eingereicht. Da bereits im Vorfeld vom Wasserverband Murrtal in verschiedenen Fällen „Halbwahrheiten“ verbreitet wurden, möchten wir hiermit über den Grund unserer Klage informieren.
Die Gemeinde Oppenweiler plant einen Hochwasserschutz für Bebauungen, die in historisch seit Jahrhunderten bekanntes, hochwassergefährdetes Gebiet gebaut wurden. Selbst das Hochwasser von 1970 konnte nicht verhindern, dass in dessen Folge das gesamte Tal endgültig zugebaut und der Abflussquerschnitt im Tal für die Oberlieger nahezu geschlossen wurde. Selbst in den neunziger Jahren hat die Gemeinde Oppenweiler z. B. noch das Feuerwehrgerätehaus in diesen Bereich gebaut und muss es heute bei jedem größeren Hochwasser räumen. Diese ganze Bebauung erfolgte immer ohne jede Rücksicht auf die Oberlieger und die Konsequenzen für die Hochwasserthematik. Selbst bei der Aufstellung des letzten Bebauungsplanes für das Baugebiet Seelenwinkel im Jahre 1993 wurde die schriftliche Einwendung von Herrn Dr. Jürgen Küenzlen gegen weitere Bebauungen ignoriert und der Bebauungsplan vom Gemeinderat verabschiedet, um weitere Gewerbesteuereinnahmen zu erzielen.
In der aktuellen Planung wurden nun wieder die Anforderungen der Oberlieger nicht im Detail untersucht. Erst durch die Einsprüche von Frau Karin Lind und Herrn Dr. Jürgen Küenzlen musste die ursprüngliche Planung nachgebessert werden. Es konnte aufgezeigt werden, dass deutliche Nachteile für die Oberlieger in der zur Planfeststellung eingereichten Planung vorhanden waren.  Vom Wasserverband und dessen Planungsbüro musste zugegeben werden, dass ein zusätzlicher, entlastender Abfluss über die Straßen des Gewerbegebietes in der ursprünglichen Planung übersehen wurde und dieser Bereich nun neu geplant werden musste. Bezeichnend daran ist, dass kein anderer Oberlieger Interesse am eigenen Hochwasserschutz hat, sondern sich einfach blind auf die Aussagen von Herrn Jäger zur Planung des Verbandes verlassen hat. Selbst der Gemeinderat hat unsere Sorgen im Vorfeld komplett ignoriert. In den aktuellsten Unterlagen des Planungsbüros wurde nun begründet, dass die Oberlieger keine weiteren Nachteile haben werden, da das Hochwasser im Januar 2011 bereits fast ein hundertjähriges Hochwasser gewesen sei. Bisher war in der Presse immer von einem beinahe fünfzigjährigen Hochwasser im Januar 2011 die Rede. Für den Nachweis, dass die Berechnungen des Planungsbüros jedoch korrekt sind, muss es aber zwingend fast ein HQ 100 gewesen sein. Herr Jäger selbst hat in der Krone in Sulzbach am 12.07.12 nochmals persönlich in großer Runde betont, dass es sich im Januar 2011 um ein HQ 50 gehandelt habe. Selbst der nun vorliegende Planfeststellungsbeschluss bezeichnet das Hochwasser vom Januar 2011 als ein HQ 50. Im gewässerkundlichen Jahrbuch des Pegels Murr aus dem Jahr 2011 ist das Hochwasser mit 149 m³/s angegeben. Ein HQ 50 ist nach den Unterlagen zum Pegel Oppenweiler erst bei einem Abfluss von 161 m³/s vorhanden. Laut aktuellen Unterlagen vom verantwortlichen Planungsbüro soll das Januarhochwasser aber 175 m³/s  gehabt haben, da nur dann das verwendete Rechenmodel plausible Werte ergibt. Alles also extrem verwirrende Angaben, die nicht nachvollziehbar und vor allem nicht glaubhaft sind. Da sich bereits Planungsnachlässigkeiten mit extrem nachteiligen Auswirkungen auf die Oberlieger im Verfahren gezeigt haben, wird nun bei diesen widersprüchlichen Angaben eine umfangreiche Überprüfung im Gerichtsverfahren notwendig. Weiter zeigen die aktuellen Unterlagen einen weiteren Rückstau auf die Oberlieger durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen. Weitere Nachteile sind für uns Oberlieger jedoch vollkommen inakzeptabel.
Bei Frau Lind wird ein Hochwasserschutz abgelehnt, da im Jahre 1956 auf die Hochwassergefahr bei der Bebauung bereits hingewiesen wurde. Die restlichen Gebiete werden mit rund 10 Millionen an Steuergeldern geschützt, weil die Gemeinde nach 1956 qualifizierte Bebauungspläne für historisch immer wieder überschwemmtes Gebiet erlassen hat. Diese Bebauung hat deutliche Nachteile für Frau Lind verursacht, weshalb der Einfluss dieser Bebauung nun auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens werden wird.
Weiter entspricht die aktuelle Hochwasserschutzplanung nur dann dem Stand der Technik mit Freibord und Klimafaktor, wenn das Rückhaltebecken hinter der Rüflensmühle gebaut wird. D. h. es wird ein Rückhaltebecken vorausgesetzt, das in der aktuellen Planung die Enteignung der Wasserkraftanlage von Herrn Dr. Jürgen Küenzlen vorsieht. Gegen dieses Planfeststellungverfahren wird es ebenfalls eine Klage geben, um den Bau des Beckens in seiner jetzigen Form bzw. den Bau ganz zu verhindern.
Von Herrn Dr. Jürgen Küenzlen wurde versucht, mit den betroffenen Unternehmen in ein Gespräch zu den nachteiligen Auswirkungen des Hochwasserschutzes zu kommen. Kein einziges Unternehmen hatte Interesse daran, sich mit den nachteiligen Folgen des eigenen unternehmerischen Handelns auf andere betroffene Mitmenschen auseinanderzusetzen. Die meisten Geschäftsführer haben das Gesprächsangebot sogar vollständig ignoriert und nicht einmal beantwortet bzw. den angebotenen Termin abgesagt. Frau Karin Lind hat umfangreich versucht, zusammen mit Herrn Jäger eine konstruktive Lösung für das Hochwasserproblem zu finden. Bisher noch ohne konkretes Ergebnis. Außer einer geliehenen Pumpe und einigen Sandsäcken ist kein konkretes Angebot durch den Wasserverband erfolgt, weshalb nun diese Klage erforderlich wurde, da mit Herrn Jäger bisher keine konstruktiven Diskussionen zur Lösung der Thematik möglich waren. Herr Jäger war bisher nicht bereit, auf extrem negativ betroffene Bürger offen zuzugehen, um einvernehmliche Lösungen gemeinsam auszuarbeiten. Er setzte mit voller Überzeugung alleine auf die Macht und Stärke der Verwaltung. Damit verhindert Herr Jäger nun persönlich den von ihm angeblich so engagiert vorangetriebenen Hochwasserschutz, da nur er als Verbandvorsitzender andere Entscheidungen hätte forcieren können. Wir haben keine anderen Möglichkeiten, als in einem jahrelangen Rechtsstreit für unsere Interessen einzustehen. Dafür bitten wir abschließend nochmals um Verständnis.


Sonntag, 22. Juli 2012

Fachbeitrag über die Rüflensmühle im wassertriebwerk Heft 07/2012


Der nachfolgende Beitrag ist nun endlich die erste deutschlandweite Veröffentlichung zu unserem Thema. Das Interesse an der Problematik nimmt immer mehr zu.

 

Es wird auch Zeit, dass man über die Taten und vorallem die falschen Argumente des Wasserverbandes Murrtal deutschlandweit lesen kann, weitere deutschlandweite Publikationen sind derzeit in Arbeit....

 

Ökologischer Ausbau der Wasserkraftanlage Rüflensmühle


Historische Situation

In der Rüflensmühle in Oppenweiler wird nachweisbar bereits seit dem Jahre 1231 die Kraft des Wassers zur Energieerzeugung genutzt. Damit ist die Rüflensmühle eine der ältesten Wasserkraftanlagen in Baden-Württemberg und eine der wenigen Mühlen, deren Entstehungs- und Lebensgeschichte über fast 800 Jahre sehr detailliert bekannt und dokumentiert ist.

Die Rüflensmühle wurde 1746 vom örtlichen Adelsgeschlecht an den direkten Urahn der Familie Küenzlen verkauft und ist damit seit 266 Jahren ununterbrochen in Familienbesitz. Im Jahr 1941 wurde das Wasserrad durch die erste Turbine ersetzt und die Rüflensmühle 1947 an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Im Jahr 1998 wurde die Erweiterungsmöglichkeit des Kraftwerks im Rahmen einer Diplomarbeit bei Herrn Prof. Dr. Jürgen Giesecke an der Universität Stuttgart umfangreich untersucht. Bisher nutzt die Rüflensmühle nur 1320 l/sec für die Energieerzeugung. Gemäß der Studie „Ausbaupotenziale der kleinen Wasserkraft im Einzugsgebiet des Neckars“ und eigener Untersuchungen wäre ein Ausbau auf rund 2,6 m³/sec und damit eine Leistungserhöhung um fast 50 % auf rund 300.000 kWh/Jahr möglich.

Bereits 1998 stand das Ziel eines ökologisch verträglichen Ausbaues im Vordergrund. Es wurde ein Konzept erarbeitet, um vor allem in Niedrigwasserzeiten den Altarm der Murr mit ausreichend Wasser zu versorgen. In Niedrigwasserzeiten verfügt derzeit nur der fast 200 m lange Triebwerkskanal über ausreichend Wasser, der Altarm wird lediglich mit der Mindestwassermenge versorgt. Die detaillierte Untersuchung ergab, dass eine zweite Turbine im derzeitigen Leerschuss der Anlage nur eine um ca. 15 % geringere Leistungsausbeute – bedingt durch eine etwas geringere Fallhöhe – erzielen würde im Vergleich zum Ersatz der vorhandenen Turbine durch eine deutlich größere Rohrturbine.

Durch diese Planungsvariante mit einer zweiten Turbine würde der Altarm jedoch kurz unterhalb der Stauhaltung wieder mit ausreichend Wasser versorgt werden. Die Betriebssicherheit würde durch zwei getrennte Turbinen ebenfalls steigen. Aus diesen Gründen wurde die Entscheidung getroffen, eine zweite Anlage zu planen. Bestandteile der Planung aus dem Jahr 1998 waren bereits ein neuer Fischaufstieg (als Ersatz für den Beckenpass aus dem Jahre 1965) und eine an das Gewässer angepasste dynamische Mindestwasserregelung. Ebenfalls sollte das ökologisch wichtige natürliche Schwemmgut wie Laub und Äste durch eine entsprechende Rechenplanung im Gewässer verbleiben. Bedingt durch die technischen Entwicklungen der letzten Jahre bei Wasserkraftmaschinen wurde entgegen der Planung aus dem Jahr 1998 inzwischen die geplante Kaplanturbine durch eine Wasserkraftschnecke ersetzt. Damit wird die Gesamtkonzeption der Wasserkraftanlage Rüflensmühle um eine Fischabstiegsmöglichkeit erweitert. Die Montage der Anlage in den derzeitigen Leerschuss (vorhandene Breite über 2 m) kann ohne größere Eingriffe erfolgen. Teure Betonarbeiten sind ebenfalls nicht notwendig. Die Ausführungsvariante der Wasserkraftschnecke in einem Stahlrohr berücksichtigt weiter auf einfache Art und Weise die Anforderungen an den Schallschutz für die Umgebung.


Situation mit vorhandenem Leerschuss zum Einbau einer Wasserkraftschnecke

Für die Wasserkraftschnecke sind nur ein Fundament am Fußpunkt der Anlage, ein sehr einfaches Einlaufbauwerk sowie kleinere Abbrucharbeiten notwendig. Damit konnten die geplanten Investitionskosten durch Wegfall eines Gebäudes für die ursprünglich geplante Kaplanturbine und die dafür erforderlichen, umfangreichen Betonierarbeiten um rund 40 % reduziert werden. Weiter ist kein Eingriff in das Gewässer notwendig, da die gesamte Baumaßnahme im bereits vorhandenen Leerschuss vorgenommen wird.

Grundfunktion der geplanten Wasserkraftschnecke

Die Wasserkraftschnecke kann prinzipiell als energetische Umkehr der Archimedischen Schraube verstanden werden. Das Wasser läuft in die Schnecke und erzeugt damit eine Drehbewegung, die mittels eines Getriebes und eines Generators in elektrische Energie umgewandelt wird. Im Zulauf der Anlage genügt ein Grobrechen, um größere Fremdkörper abzuhalten; feine Schwemmstoffe können direkt im Gewässer verbleiben. Der Notfallschieber im Zulauf der Anlage wird bei Betriebsstörungen oder Wartungsarbeiten geschlossen und unterbindet den Wasserzufluss zur Schnecke.

Geplante Ausführung der Wasserkraftschnecke im vorhandenen Leerschussbauwerk mit minimalem Eingriff in das bestehende Bauwerk (Planung Firma REHART GmbH)

Hochwasserschutz und die damit geplante Enteignung des Wasserrechtes

Diese ökologischen Ausbaupläne – mit Fischaufstieg und Mindestwasser – liegen seit rund 14 Jahren in der Schublade, da die Erfahrungen mit dem zuständigen Landratsamt Rems-Murr-Kreis und der Gemeindeverwaltung Oppenweiler wenig Mut machten, diese ökologische Aufwertung der Murr im Kraftwerksbereich durch einen Kraftwerksausbau auch in die Tat umsetzen zu können. Im Jahr 2011 wurde dann nach der Atomkatastrophe in Japan und dem Wechsel der Landesregierung in Baden-Württemberg von Schwarz auf Grün der Entschluss gefasst, die Ausbauplanung nun endlich in die Tat umzusetzen, nachdem erste Gespräche mit der örtlichen Verwaltung bereits 2010 stattgefunden hatten. Angedacht war weiter (durch diese frühzeitige Offenlegung der Planung), eine Integration des Kraftwerksausbaus in die derzeit laufende Planung für den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens im Staugebiet der Rüflensmühle zu erreichen. Bei den ersten Gesprächen wurde von Seiten des damaligen Verbandsvorsitzenden des Wasserverbandes die Planungsidee im Rahmen des Hochwasserschutzes noch als mögliche „win-win-Situation“ bezeichnet.

Einige Monate später wechselte der Verbandsvorsitz auf den Bürgermeister von Oppenweiler, Herrn Steffen Jäger, und damit auch das Interesse an einer möglichen Wasserkraftanlagenerweiterung. Der Wasserverband wollte nun nur noch das Wasserrecht der Rüflensmühle erwerben, um die geplante Verlegung der Murr in ein neues Flussbett so kostengünstig wie möglich realisieren zu können. Von einer gemeinsamen Planung war nicht mehr die Rede. Nachdem von Seiten der Familie Küenzlen der Verkauf des Wasserrechtes kategorisch abgelehnt wurde, da mit dem Verlust des Wasserrechts auch die einmalige Inselwohnlage verloren gehen würde, wurde noch der Tausch gegen eine Fotovoltaikanlage angeboten. Als auch dieses Angebot abgelehnt wurde, fiel die Entscheidung, ein Enteignungsverfahren für das Wasserrecht im Rahmen der Planfeststellung für das Rückhaltbecken in Gang zu setzen. Eine von unserer Seite vorgeschlagene alternative Beckenplanung wurde abgelehnt, da angeblich der Abbruch der Stauhaltung aus ökologischen Gründen – zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie – zu bevorzugen sei. 

Eines der wichtigsten Argumente des Verbandes, die für eine Enteignung des Wasserrechtes sprechen, ist die Wirtschaftlichkeit der Wasserkraftanlage Rüflensmühle mit der maximal möglichen Ausbauleistung auf 55 kW. Diese wird auf Grund der Studie „Ausbaupotenziale der kleinen Wasserkraft im Einzugsgebiet des Neckars“ als unwirtschaftlich bezeichnet. Auf der Internetseite des Wasserverbandes Murrtal (www.murrhardt.de) findet sich dazu am 27.05.2012: „Ebenfalls belegt wird dies durch die Studie „Ausbaupotential der Wasserkraft bis 1000 kW im Einzugsgebiet des Neckars unter Berücksichtigung ökologischer Bewirtschaftungsziele“ (Auftraggeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft B.W., Bearbeitung: Büro am Fluss, Mai 2011). Nach dieser ist der Standort Rüflensmühle als "unwirtschaftlich" einzustufen.“ Dass die Studie in keinem Fall die Wirtschaftlichkeit eines vorhandenen Standortes beurteilt hat, sondern nur das Ausbaupotential, und zudem von einer falschen Zahlenbasis ausgeht, interessiert in der Argumentation des Verbandes – wie man im Internet nachlesen kann – nicht. Außerdem ist es nicht Aufgabe einer Behörde oder sonstigen Stelle, über die Wirtschaftlichkeit zu befinden. Das Risiko der Investition trägt ja schließlich der Unternehmer immer selbst. Die Investition in den Ausbau der Rüflensmühle wäre – entgegen den Aussagen der öffentlichen Verwaltung – ein sehr wirtschaftliche, da nur geringe Ausbaukosten anfallen würden.

Es wird mit vielen unsachlichen Argumenten von einigen Wasserkraftgegnern versucht, in der Öffentlichkeit und der Presse darzustellen, dass neuerdings kleine Wasserkraftanlagen im Allgemeinen unökologisch und unwirtschaftlich sind und es deshalb angeblich nur von Vorteil ist, diese für die wichtige Durchgängigkeit nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie abzureißen. Dieser Haltung kann nicht zugestimmt werden.

Detaillierte Informationen zum derzeitigen Planungsstand und der Situation vor Ort finden interessierte Leser unter http://rueflensmuehle.blogspot.de.

Samstag, 21. Juli 2012

PKW-Maut für Oppenweiler!

Einfach unglaublich, mit welcher Selbstverständlichkeit Bürgermeister Steffen Jäger immer mehr Geld von anderen für das Dorf Oppenweiler fordert. Kaum erfährt er, dass es wohl kein Geld für die Bundesstraße 14 geben wird, weil die Kassen einfach leer sind, ruft er gleich nach der PKW-Maut, damit fürs Dorf noch mehr Geld zur Verfügung steht (letzter Absatz Beitrag BKZ).

Die vielen Millionen an Landesmitteln, die Oppenweiler für den Hochwasserschutz seiner Bausünden schon abkassiert, reichen ihm einfach noch nicht. Jetzt sollen auch noch die Autofahrer ran und mit der PKW-Maut die B14 finanzieren. Ich glaube, langsam müsste die grenzenlose Geldgier des Dorfes auf Kosten Dritter jedem auffallen....

Wie sagte Thomas Marwein bei der Veranstaltung in Sulzbach sinngemäß: Oppenweiler hätte ja die Möglichkeit die Kosten für die B14 vorzufinanzieren und später eine Erstattuung zu erhalten, wenn wieder Geld in den Kassen ist.

Wenn man dafür die Hochwasserschutzmillionen aus der Gemeindekasse nehmen würde, hätte man zumindest ein Anfangskapital und könnte Land/Bund ein Angebot zur Beteiligung am Bau der B14 unterbreiten d. h. eine umfangreiche Mitfinanzierung anbieten. Die Umgehung B19 von Gaisbach wurde auch schnell gebaut, weil die Stadt Künzelsau sich umfangreich an den Kosten beteiligt hatte.

Am Hochwasserschutz könnte man dann die ganzen großen Unternehmen von Oppenweiler, die massiv vom Hochwasserschutz profitieren, beteiligen und die Kosten für die Baumaßnahmen und den Ausgleich für die extrem negativ betroffenen Familien damit leisten. Man will aber ja lieber die Unternehmer nicht zur Kasse bitten, sondern immer noch mehr Geld vom Steuerzahler abgreifen, da darf es dann auch gleich die PKW Maut sein. Das ist einfacher und für Herrn Jäger halt deutlich bequemer wie unangenehme Gespräche mit den Geschäftsführern der Konzerne zuführen.

Wie sagte doch mein Anwalt: man hat keinen Rechtsanspruch auf Hochwasserschutz - weshalb die Rüflensmühle oder die Familie Lind gar keinen Objektschutz bekommen - dann kann man aber auch die Firmen an den Kosten beteiligen, wenn diese schon den Schutz für Gebäude und Produktionen erhalten und darauf gar keinen Rechtsanspruch haben!

Warum sollen also immer die Steuerzahler und einzelnen  Familien für die Bausünden und Fehlplanungen anderer aufkommen bzw. die Buse für diese Sünden leisten?

Freitag, 6. Juli 2012

Vortrag von Thomas Marwein MdL zum Thema Hochwasserschutz am 12.07.12 in Sulzbach/Murr

Am Donnerstag, den 12. Juli 2012, hat Herr Thomas Marwein einen Vortrag zum Thema "Hochwasserschutz – ein Gewinn für Mensch und Umwelt" gehalten. Mit dabei war auch Herr Halder, der sich von Anfang an für den Hochwasserschutz in Oppenweiler interessiert und erst den Kontakt zu Herrn Marwein ermöglicht hat. Die wichtigsten Aussagen von Herrn Marwein konnte man heute in der Backnanger Zeitung nachlesen. 

Auch Bürgermeister Steffen Jäger hat einmal mehr wieder sein Bestes gegeben. Eine seiner schönsten Aussagen will ich Ihnen, liebe Leser, nicht vorenthalten. Er hat auf meine Frage, ob man nun beim innerörtlichen Hochwasserschutz den Acker eindeicht, geantwortet, dass es sich um einen Bauplatz eines Unternehmers handeln würde. Den Zuhörern würde es ja auch nicht gefallen, wenn man ihnen den erworbenen Bauplatz für ein geplantes Häuschen einfach wegnehmen würde. Deshalb wird dieser Acker (Bauplatz, sorry) nun auf Steuerzahlerkosten tatsächlich eingedeicht. Auf meine Frage, ob es sich bei der Wegnahme eines Bauplatzes nicht doch auch um das Gleiche handele wie bei der geplanten Enteignung meines Wasserrechtes, antwortet er doch tatsächlich, dass dies wirklich vergleichbar wäre.

Es ist schon toll, dass man den Acker (sorry: Bauplatz) eines Unternehmers auf Steuerzahlerkosten eindeichen muss, weil man einen Bebauungsplan zum Hochwasserschutz  für ein noch immer unbebautes Grundstück nicht wieder aufheben kann. Einer Familie ein 800 Jahre altes Wasserrecht enteignen, das kann Herr Jäger aber. Es zeigt sich doch immer wieder, dass normale Familie bzw. Kleinunternehmer einfach Bürger zweiter Klasse sind in unserem Land!