Der nachfolgende Beitrag ist nun endlich die erste deutschlandweite Veröffentlichung zu unserem Thema. Das Interesse an der Problematik nimmt immer mehr zu.
Es wird auch Zeit, dass man über die Taten und vorallem die falschen Argumente des Wasserverbandes Murrtal deutschlandweit lesen kann, weitere deutschlandweite Publikationen sind derzeit in Arbeit....
Ökologischer Ausbau der Wasserkraftanlage Rüflensmühle
Historische Situation
In der
Rüflensmühle in Oppenweiler wird nachweisbar bereits seit dem Jahre 1231 die
Kraft des Wassers zur Energieerzeugung genutzt. Damit ist die Rüflensmühle eine
der ältesten Wasserkraftanlagen in Baden-Württemberg und eine der wenigen
Mühlen, deren Entstehungs- und Lebensgeschichte über fast 800 Jahre sehr
detailliert bekannt und dokumentiert ist.
Die Rüflensmühle wurde 1746 vom örtlichen Adelsgeschlecht
an den direkten Urahn der Familie Küenzlen verkauft und ist damit seit 266
Jahren ununterbrochen in Familienbesitz. Im Jahr 1941 wurde das Wasserrad durch
die erste Turbine ersetzt und die Rüflensmühle 1947 an das öffentliche
Stromnetz angeschlossen. Im Jahr
1998 wurde die Erweiterungsmöglichkeit des Kraftwerks im Rahmen einer
Diplomarbeit bei Herrn Prof. Dr. Jürgen Giesecke an der Universität Stuttgart
umfangreich untersucht. Bisher nutzt die Rüflensmühle nur 1320 l/sec für die
Energieerzeugung. Gemäß der Studie „Ausbaupotenziale der kleinen Wasserkraft im
Einzugsgebiet des Neckars“ und eigener Untersuchungen wäre ein Ausbau auf rund
2,6 m³/sec und damit eine Leistungserhöhung um fast 50 % auf rund 300.000
kWh/Jahr möglich.
Bereits
1998 stand das Ziel eines ökologisch verträglichen Ausbaues im Vordergrund. Es
wurde ein Konzept erarbeitet, um vor allem in Niedrigwasserzeiten den Altarm
der Murr mit ausreichend Wasser zu versorgen. In Niedrigwasserzeiten verfügt
derzeit nur der fast 200 m lange Triebwerkskanal über ausreichend Wasser, der
Altarm wird lediglich mit der Mindestwassermenge
versorgt. Die detaillierte Untersuchung ergab, dass eine zweite Turbine im
derzeitigen Leerschuss der Anlage nur eine um ca. 15 % geringere
Leistungsausbeute – bedingt durch eine etwas geringere Fallhöhe – erzielen
würde im Vergleich zum Ersatz der vorhandenen Turbine durch eine deutlich
größere Rohrturbine.
Durch diese Planungsvariante mit einer zweiten Turbine würde der
Altarm jedoch kurz unterhalb der Stauhaltung wieder mit ausreichend Wasser
versorgt werden. Die Betriebssicherheit würde durch zwei getrennte Turbinen
ebenfalls steigen. Aus
diesen Gründen wurde die Entscheidung getroffen, eine zweite Anlage zu planen.
Bestandteile der Planung aus dem Jahr 1998 waren bereits ein neuer
Fischaufstieg (als Ersatz für den Beckenpass aus dem Jahre 1965) und eine an
das Gewässer angepasste dynamische Mindestwasserregelung. Ebenfalls sollte das
ökologisch wichtige natürliche Schwemmgut wie Laub und Äste durch eine
entsprechende Rechenplanung im Gewässer verbleiben. Bedingt durch die
technischen Entwicklungen der letzten Jahre bei Wasserkraftmaschinen wurde entgegen
der Planung aus dem Jahr 1998 inzwischen die geplante Kaplanturbine durch eine
Wasserkraftschnecke ersetzt. Damit wird die
Gesamtkonzeption der Wasserkraftanlage Rüflensmühle um eine
Fischabstiegsmöglichkeit erweitert. Die Montage der Anlage in den derzeitigen
Leerschuss (vorhandene Breite über 2 m) kann ohne größere Eingriffe erfolgen.
Teure Betonarbeiten sind ebenfalls nicht notwendig. Die Ausführungsvariante der
Wasserkraftschnecke in einem Stahlrohr berücksichtigt weiter auf einfache Art
und Weise die Anforderungen an den Schallschutz für die Umgebung.
Situation mit vorhandenem Leerschuss zum
Einbau einer Wasserkraftschnecke
Für die
Wasserkraftschnecke sind nur ein Fundament am Fußpunkt der Anlage, ein sehr
einfaches Einlaufbauwerk sowie kleinere Abbrucharbeiten notwendig. Damit
konnten die geplanten Investitionskosten durch Wegfall eines Gebäudes für die
ursprünglich geplante Kaplanturbine und die dafür erforderlichen, umfangreichen
Betonierarbeiten um rund 40 % reduziert werden. Weiter ist kein Eingriff in das
Gewässer notwendig, da die gesamte Baumaßnahme im bereits vorhandenen Leerschuss
vorgenommen wird.
Grundfunktion der geplanten
Wasserkraftschnecke
Die
Wasserkraftschnecke kann prinzipiell als energetische Umkehr der Archimedischen Schraube verstanden
werden. Das Wasser läuft in die Schnecke und erzeugt damit eine Drehbewegung,
die mittels eines Getriebes und eines Generators in elektrische Energie
umgewandelt wird. Im Zulauf der Anlage genügt ein Grobrechen, um größere
Fremdkörper abzuhalten; feine Schwemmstoffe können direkt im Gewässer
verbleiben. Der Notfallschieber im Zulauf der Anlage wird bei Betriebsstörungen
oder Wartungsarbeiten geschlossen und unterbindet den Wasserzufluss zur
Schnecke.
Geplante Ausführung der Wasserkraftschnecke
im vorhandenen Leerschussbauwerk mit minimalem Eingriff in das bestehende
Bauwerk (Planung Firma REHART GmbH)
Hochwasserschutz und die damit geplante
Enteignung des Wasserrechtes
Diese
ökologischen Ausbaupläne – mit Fischaufstieg und Mindestwasser – liegen seit
rund 14 Jahren in der Schublade, da die Erfahrungen mit dem zuständigen
Landratsamt Rems-Murr-Kreis und der Gemeindeverwaltung Oppenweiler wenig Mut
machten, diese ökologische Aufwertung der Murr im Kraftwerksbereich durch einen
Kraftwerksausbau auch in die Tat umsetzen zu können. Im Jahr 2011 wurde dann
nach der Atomkatastrophe in Japan und dem Wechsel der Landesregierung in Baden-Württemberg
von Schwarz auf Grün der Entschluss gefasst, die Ausbauplanung nun endlich in
die Tat umzusetzen, nachdem erste Gespräche mit der örtlichen Verwaltung
bereits 2010 stattgefunden hatten. Angedacht war weiter (durch diese
frühzeitige Offenlegung der Planung), eine Integration des Kraftwerksausbaus in
die derzeit laufende Planung für den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens im
Staugebiet der Rüflensmühle zu erreichen. Bei den ersten Gesprächen wurde von
Seiten des damaligen Verbandsvorsitzenden des Wasserverbandes die Planungsidee
im Rahmen des Hochwasserschutzes noch als mögliche „win-win-Situation“
bezeichnet.
Einige
Monate später wechselte der Verbandsvorsitz auf den Bürgermeister von
Oppenweiler, Herrn Steffen Jäger, und damit auch das Interesse an einer
möglichen Wasserkraftanlagenerweiterung. Der Wasserverband wollte nun nur noch
das Wasserrecht der Rüflensmühle erwerben, um die geplante Verlegung der Murr
in ein neues Flussbett so kostengünstig wie möglich realisieren zu können. Von
einer gemeinsamen Planung war nicht mehr die Rede. Nachdem von Seiten der
Familie Küenzlen der Verkauf des Wasserrechtes kategorisch abgelehnt wurde, da
mit dem Verlust des Wasserrechts auch die einmalige Inselwohnlage verloren
gehen würde, wurde noch der Tausch gegen eine Fotovoltaikanlage angeboten. Als
auch dieses Angebot abgelehnt wurde, fiel die Entscheidung, ein
Enteignungsverfahren für das Wasserrecht im Rahmen der Planfeststellung für das
Rückhaltbecken in Gang zu setzen. Eine von unserer Seite vorgeschlagene
alternative Beckenplanung wurde abgelehnt, da angeblich der Abbruch der
Stauhaltung aus ökologischen Gründen – zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
– zu bevorzugen sei.
Eines
der wichtigsten Argumente des Verbandes, die für eine Enteignung des
Wasserrechtes sprechen, ist die Wirtschaftlichkeit der Wasserkraftanlage
Rüflensmühle mit der maximal möglichen Ausbauleistung auf 55 kW. Diese wird auf
Grund der Studie „Ausbaupotenziale der kleinen Wasserkraft im Einzugsgebiet des
Neckars“ als unwirtschaftlich bezeichnet. Auf der Internetseite des
Wasserverbandes Murrtal (www.murrhardt.de) findet sich dazu am 27.05.2012: „Ebenfalls belegt wird dies durch die Studie
„Ausbaupotential der Wasserkraft bis 1000 kW im Einzugsgebiet des Neckars unter
Berücksichtigung ökologischer Bewirtschaftungsziele“ (Auftraggeber: Ministerium
für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft B.W., Bearbeitung: Büro am Fluss, Mai
2011). Nach dieser ist der Standort Rüflensmühle als
"unwirtschaftlich" einzustufen.“ Dass die Studie in keinem Fall
die Wirtschaftlichkeit eines vorhandenen Standortes beurteilt hat, sondern nur
das Ausbaupotential, und zudem von einer falschen Zahlenbasis ausgeht,
interessiert in der Argumentation des Verbandes – wie man im Internet nachlesen
kann – nicht. Außerdem ist es nicht Aufgabe einer Behörde oder sonstigen
Stelle, über die Wirtschaftlichkeit zu befinden. Das Risiko der Investition
trägt ja schließlich der Unternehmer immer selbst. Die Investition in den
Ausbau der Rüflensmühle wäre – entgegen den Aussagen der öffentlichen
Verwaltung – ein sehr wirtschaftliche, da nur geringe Ausbaukosten anfallen
würden.
Es wird
mit vielen unsachlichen Argumenten von einigen Wasserkraftgegnern versucht, in
der Öffentlichkeit und der Presse darzustellen, dass neuerdings kleine
Wasserkraftanlagen im Allgemeinen unökologisch und unwirtschaftlich sind und es
deshalb angeblich nur von Vorteil ist, diese für die wichtige Durchgängigkeit
nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie abzureißen. Dieser Haltung kann
nicht zugestimmt werden.
Detaillierte
Informationen zum derzeitigen Planungsstand und der Situation vor Ort finden
interessierte Leser unter http://rueflensmuehle.blogspot.de.
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