Rüflensmühle

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Sonntag, 22. Juli 2012

Fachbeitrag über die Rüflensmühle im wassertriebwerk Heft 07/2012


Der nachfolgende Beitrag ist nun endlich die erste deutschlandweite Veröffentlichung zu unserem Thema. Das Interesse an der Problematik nimmt immer mehr zu.

 

Es wird auch Zeit, dass man über die Taten und vorallem die falschen Argumente des Wasserverbandes Murrtal deutschlandweit lesen kann, weitere deutschlandweite Publikationen sind derzeit in Arbeit....

 

Ökologischer Ausbau der Wasserkraftanlage Rüflensmühle


Historische Situation

In der Rüflensmühle in Oppenweiler wird nachweisbar bereits seit dem Jahre 1231 die Kraft des Wassers zur Energieerzeugung genutzt. Damit ist die Rüflensmühle eine der ältesten Wasserkraftanlagen in Baden-Württemberg und eine der wenigen Mühlen, deren Entstehungs- und Lebensgeschichte über fast 800 Jahre sehr detailliert bekannt und dokumentiert ist.

Die Rüflensmühle wurde 1746 vom örtlichen Adelsgeschlecht an den direkten Urahn der Familie Küenzlen verkauft und ist damit seit 266 Jahren ununterbrochen in Familienbesitz. Im Jahr 1941 wurde das Wasserrad durch die erste Turbine ersetzt und die Rüflensmühle 1947 an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Im Jahr 1998 wurde die Erweiterungsmöglichkeit des Kraftwerks im Rahmen einer Diplomarbeit bei Herrn Prof. Dr. Jürgen Giesecke an der Universität Stuttgart umfangreich untersucht. Bisher nutzt die Rüflensmühle nur 1320 l/sec für die Energieerzeugung. Gemäß der Studie „Ausbaupotenziale der kleinen Wasserkraft im Einzugsgebiet des Neckars“ und eigener Untersuchungen wäre ein Ausbau auf rund 2,6 m³/sec und damit eine Leistungserhöhung um fast 50 % auf rund 300.000 kWh/Jahr möglich.

Bereits 1998 stand das Ziel eines ökologisch verträglichen Ausbaues im Vordergrund. Es wurde ein Konzept erarbeitet, um vor allem in Niedrigwasserzeiten den Altarm der Murr mit ausreichend Wasser zu versorgen. In Niedrigwasserzeiten verfügt derzeit nur der fast 200 m lange Triebwerkskanal über ausreichend Wasser, der Altarm wird lediglich mit der Mindestwassermenge versorgt. Die detaillierte Untersuchung ergab, dass eine zweite Turbine im derzeitigen Leerschuss der Anlage nur eine um ca. 15 % geringere Leistungsausbeute – bedingt durch eine etwas geringere Fallhöhe – erzielen würde im Vergleich zum Ersatz der vorhandenen Turbine durch eine deutlich größere Rohrturbine.

Durch diese Planungsvariante mit einer zweiten Turbine würde der Altarm jedoch kurz unterhalb der Stauhaltung wieder mit ausreichend Wasser versorgt werden. Die Betriebssicherheit würde durch zwei getrennte Turbinen ebenfalls steigen. Aus diesen Gründen wurde die Entscheidung getroffen, eine zweite Anlage zu planen. Bestandteile der Planung aus dem Jahr 1998 waren bereits ein neuer Fischaufstieg (als Ersatz für den Beckenpass aus dem Jahre 1965) und eine an das Gewässer angepasste dynamische Mindestwasserregelung. Ebenfalls sollte das ökologisch wichtige natürliche Schwemmgut wie Laub und Äste durch eine entsprechende Rechenplanung im Gewässer verbleiben. Bedingt durch die technischen Entwicklungen der letzten Jahre bei Wasserkraftmaschinen wurde entgegen der Planung aus dem Jahr 1998 inzwischen die geplante Kaplanturbine durch eine Wasserkraftschnecke ersetzt. Damit wird die Gesamtkonzeption der Wasserkraftanlage Rüflensmühle um eine Fischabstiegsmöglichkeit erweitert. Die Montage der Anlage in den derzeitigen Leerschuss (vorhandene Breite über 2 m) kann ohne größere Eingriffe erfolgen. Teure Betonarbeiten sind ebenfalls nicht notwendig. Die Ausführungsvariante der Wasserkraftschnecke in einem Stahlrohr berücksichtigt weiter auf einfache Art und Weise die Anforderungen an den Schallschutz für die Umgebung.


Situation mit vorhandenem Leerschuss zum Einbau einer Wasserkraftschnecke

Für die Wasserkraftschnecke sind nur ein Fundament am Fußpunkt der Anlage, ein sehr einfaches Einlaufbauwerk sowie kleinere Abbrucharbeiten notwendig. Damit konnten die geplanten Investitionskosten durch Wegfall eines Gebäudes für die ursprünglich geplante Kaplanturbine und die dafür erforderlichen, umfangreichen Betonierarbeiten um rund 40 % reduziert werden. Weiter ist kein Eingriff in das Gewässer notwendig, da die gesamte Baumaßnahme im bereits vorhandenen Leerschuss vorgenommen wird.

Grundfunktion der geplanten Wasserkraftschnecke

Die Wasserkraftschnecke kann prinzipiell als energetische Umkehr der Archimedischen Schraube verstanden werden. Das Wasser läuft in die Schnecke und erzeugt damit eine Drehbewegung, die mittels eines Getriebes und eines Generators in elektrische Energie umgewandelt wird. Im Zulauf der Anlage genügt ein Grobrechen, um größere Fremdkörper abzuhalten; feine Schwemmstoffe können direkt im Gewässer verbleiben. Der Notfallschieber im Zulauf der Anlage wird bei Betriebsstörungen oder Wartungsarbeiten geschlossen und unterbindet den Wasserzufluss zur Schnecke.

Geplante Ausführung der Wasserkraftschnecke im vorhandenen Leerschussbauwerk mit minimalem Eingriff in das bestehende Bauwerk (Planung Firma REHART GmbH)

Hochwasserschutz und die damit geplante Enteignung des Wasserrechtes

Diese ökologischen Ausbaupläne – mit Fischaufstieg und Mindestwasser – liegen seit rund 14 Jahren in der Schublade, da die Erfahrungen mit dem zuständigen Landratsamt Rems-Murr-Kreis und der Gemeindeverwaltung Oppenweiler wenig Mut machten, diese ökologische Aufwertung der Murr im Kraftwerksbereich durch einen Kraftwerksausbau auch in die Tat umsetzen zu können. Im Jahr 2011 wurde dann nach der Atomkatastrophe in Japan und dem Wechsel der Landesregierung in Baden-Württemberg von Schwarz auf Grün der Entschluss gefasst, die Ausbauplanung nun endlich in die Tat umzusetzen, nachdem erste Gespräche mit der örtlichen Verwaltung bereits 2010 stattgefunden hatten. Angedacht war weiter (durch diese frühzeitige Offenlegung der Planung), eine Integration des Kraftwerksausbaus in die derzeit laufende Planung für den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens im Staugebiet der Rüflensmühle zu erreichen. Bei den ersten Gesprächen wurde von Seiten des damaligen Verbandsvorsitzenden des Wasserverbandes die Planungsidee im Rahmen des Hochwasserschutzes noch als mögliche „win-win-Situation“ bezeichnet.

Einige Monate später wechselte der Verbandsvorsitz auf den Bürgermeister von Oppenweiler, Herrn Steffen Jäger, und damit auch das Interesse an einer möglichen Wasserkraftanlagenerweiterung. Der Wasserverband wollte nun nur noch das Wasserrecht der Rüflensmühle erwerben, um die geplante Verlegung der Murr in ein neues Flussbett so kostengünstig wie möglich realisieren zu können. Von einer gemeinsamen Planung war nicht mehr die Rede. Nachdem von Seiten der Familie Küenzlen der Verkauf des Wasserrechtes kategorisch abgelehnt wurde, da mit dem Verlust des Wasserrechts auch die einmalige Inselwohnlage verloren gehen würde, wurde noch der Tausch gegen eine Fotovoltaikanlage angeboten. Als auch dieses Angebot abgelehnt wurde, fiel die Entscheidung, ein Enteignungsverfahren für das Wasserrecht im Rahmen der Planfeststellung für das Rückhaltbecken in Gang zu setzen. Eine von unserer Seite vorgeschlagene alternative Beckenplanung wurde abgelehnt, da angeblich der Abbruch der Stauhaltung aus ökologischen Gründen – zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie – zu bevorzugen sei. 

Eines der wichtigsten Argumente des Verbandes, die für eine Enteignung des Wasserrechtes sprechen, ist die Wirtschaftlichkeit der Wasserkraftanlage Rüflensmühle mit der maximal möglichen Ausbauleistung auf 55 kW. Diese wird auf Grund der Studie „Ausbaupotenziale der kleinen Wasserkraft im Einzugsgebiet des Neckars“ als unwirtschaftlich bezeichnet. Auf der Internetseite des Wasserverbandes Murrtal (www.murrhardt.de) findet sich dazu am 27.05.2012: „Ebenfalls belegt wird dies durch die Studie „Ausbaupotential der Wasserkraft bis 1000 kW im Einzugsgebiet des Neckars unter Berücksichtigung ökologischer Bewirtschaftungsziele“ (Auftraggeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft B.W., Bearbeitung: Büro am Fluss, Mai 2011). Nach dieser ist der Standort Rüflensmühle als "unwirtschaftlich" einzustufen.“ Dass die Studie in keinem Fall die Wirtschaftlichkeit eines vorhandenen Standortes beurteilt hat, sondern nur das Ausbaupotential, und zudem von einer falschen Zahlenbasis ausgeht, interessiert in der Argumentation des Verbandes – wie man im Internet nachlesen kann – nicht. Außerdem ist es nicht Aufgabe einer Behörde oder sonstigen Stelle, über die Wirtschaftlichkeit zu befinden. Das Risiko der Investition trägt ja schließlich der Unternehmer immer selbst. Die Investition in den Ausbau der Rüflensmühle wäre – entgegen den Aussagen der öffentlichen Verwaltung – ein sehr wirtschaftliche, da nur geringe Ausbaukosten anfallen würden.

Es wird mit vielen unsachlichen Argumenten von einigen Wasserkraftgegnern versucht, in der Öffentlichkeit und der Presse darzustellen, dass neuerdings kleine Wasserkraftanlagen im Allgemeinen unökologisch und unwirtschaftlich sind und es deshalb angeblich nur von Vorteil ist, diese für die wichtige Durchgängigkeit nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie abzureißen. Dieser Haltung kann nicht zugestimmt werden.

Detaillierte Informationen zum derzeitigen Planungsstand und der Situation vor Ort finden interessierte Leser unter http://rueflensmuehle.blogspot.de.

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