Rüflensmühle

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Sonntag, 2. September 2012

Der BUND bittet um Spenden für einen Rechtsstreit in Sachen Hochwasserschutz


BUND-Internetseite mit umfangreichen Hintergrundinformationen zur Bebauung Obere Walke

Alleine der Wasserverband Murrtal will in den nächsten Jahren 40 Millionen Euro an Steuergeldern für technischen Hochwasserschutz ausgeben. Steuergelder von uns allen. Gleichzeitig werden Bauprojekte von Investoren wie die Obere Walke in Backnang um rund 40.000 m³ mit Bauschutt aufgefüllt. D. h. es gehen für billiges Bauen von Investoren immer mehr Rückhalteräume verloren, die man jedoch durch hochwasserverträgliche Planungen voll erhalten und die Grundstücke trotzdem nutzen könnte.

Anstatt dass man eine hochwasserverträgliche Bebauung von Investoren verlangt, kennt die Stadtverwaltung in Backnang nur ein Mittel: auffüllen und auf Steuerzahlerkosten Dämme, Mauern und Rückhaltebecken bauen!

Der BUND-Ortsverband Backnanger Bucht hat sich nun dazu entschieden, diese Verwaltungpraxis gerichtlich prüfen zu lassen. Ich kann alle, die die Vorgänge hier im Tal unmöglich finden - ja, es sogar als "Sauerei" titulieren - deshalb nur bitten, zu spenden. Wir können nur gemeinsam diese Verwaltungen aufhalten. Mir gegenüber äußern viele, dass man öffentlich aus Angst vor Nachteilen und Schikane durch die Verwaltung nichts sagen möchte. Eine kleine Spende kann auch helfen, etwas zu verändern. Diese Klage wird die Öffentlichkeit im weiten Umfeld aufrütteln, über dieses Thema nachzudenken, ob man immer mehr Retentionsräume zerstören soll und dafür ganze Städte hinter Betonmauern verschwinden lassen will zum Hochwasserschutz oder ob man nicht andere Bauweisen braucht in so einem Umfeld....



Hier nun der Text des offiziellen Flugblattes:

 

Spendenaufruf für Rechtsstreit
Hochwasserschutz

BUND Ortsverband Backnanger Bucht

In den letzten Jahren wurden von der Stadt Backnang am Zulauf der Murr wichtige Überschwemmungsflächen höher gelegt: das Freibad und der davor liegende Parkplatz, die Zippertswiesen durch die Brücke zum neuen Hallenbad und die Bleichwiese. Somit kann sich nun ein Hochwasser vor und (auf unbebauten Flächen) in der Stadt nicht mehr wie früher ausbreiten.

Für zukünftige Hochwasser bedeutet dies, dass sie in einem engeren Flussbett schneller und höher durch die Stadt toben. Trotz des Hochwassers vom 13./14. Januar 2011 und trotz eines seit 2010 geltenden Bundesgesetzes zum Hochwasserschutz möchte die Stadt Backnang nun auch die „Obere Walke“ höher legen.

Die massiven Aufschüttungen in der „Oberen Walke“ in Backnang dienen einseitig Investoren zu Lasten der Allgemeinheit. Insgesamt gehen an dieser Stelle 40.000 Kubikmeter Rückhaltevolumen verloren, vor allem um Parkplätze höher zu legen. Gleichzeitig verschärft sich die Hochwassersituation in der Innenstadt durch höhere Wasserpegel und schnellere Fließgeschwindigkeiten.

Die Backnanger Ortsgruppe des BUND möchte gerichtlich klären lassen, dass dies mit dem Wasserhaushaltsgesetz von 2010 (WHG) nicht vereinbar ist. Eine juristische Einschätzung durch einen Fachanwalt bescheinigt unserer Klage große Erfolgsaussichten.

Durch Ihren finanziellen Betrag würden Sie dieses Vorhaben unterstützen. Die BUND OG Backnang ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.

Spenden auf das Konto der Ortsgruppe, Stichwort: Klage Obere Walke
Kto.Nr 26 194 007
BLZ 602 911 20
bei der Volksbank Backnang
können deshalb von der Steuer abgesetzt werden. Bis 200,- EUR genügt dem Finanzamt der Einzahlungsbeleg, ab 200,- EUR stellt die BUND OG eine Spendenbescheinigung aus.


Wer nur für den Fall einer Klage die BUND OG unterstützen möchte, überweist seine Zuwendungen auf ein eingerichtetes Rechtshilfekonto bei Rechtsanwalt Dr.
Bernd Söhnlein, Neumarkt, Stichwort: Klage Obere Walke
Kto.Nr. 08 056 274 04
BLZ 760 800 40
bei der Commerzbank Neumarkt/OPf. Bitte Name und Adresse leserlich ausfüllen!!!!


Hinweis für das Rechtshilfekonto: Wird der Prozess gewonnen, erhalten Sie Ihren Beitrag zurückerstattet. Im anderen Fall erhalten Sie wegen der angefallenen Prozesskosten eine Spendenbescheinigung.

Auskunft erteilen:
 

Dr. A. Schielinsky, 1.Vorsitzender, T. 07191-59551
Dirk Jerusalem, 2. Vorsitzender, T.07191-899559

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