Rüflensmühle

Rüflensmühle

Sonntag, 12. August 2012

Wo kommen die angeblich so hohen Baukosten für die Variante 3K eigentlich her?

Herr Jäger und der Wasserverband reden in der Öffentlichkeit ja immer so gerne darüber, dass die von uns vorgeschlagene Variante 3K sooooooo viel teurer als die Variante 3b und sooooooo viel nachteiliger für den Hochwasserschutz ist und deshalb der Verband und alle Gemeinde- und fast alle Stadträte deshalb die 3b haben wollten.

Tja, endlich wissen wir, warum das angeblich so sein soll. Komisch aber, dass es den ganzen Gemeinde- und Stadträten so vor der Abstimmung schon schriftlich ebenfalls vorlag. Hier einige Kostproben:

Die zusätzlichen Kosten beinhalten eine komplette Bundesstraßenbrücke für die B14. Jetzt können Sie sich selbst fragen, was dann noch an Zusatzkosten – zur Vermeidung der Zerstörung der Rüflensmühle – für den Hochwasserschutz übrig bleibt, wenn wir aus rund 2,2 Mio. Euro eine komplette Bundesstraßenbrücke und die Kosten für die Verschiebung der Einmündung der B14 wieder raus rechnen? Aber selbst dafür sind Herr Jäger und der Wasserverband noch zu geizig. Hochwasserschutz eben nur auf Kosten Einzelner.

Interessanterweise wurde dies öffentlich so nie im Detail dargestellt. Man redete immer nur von den höheren Kosten und den Nachteilen für den Hochwasserschutz und damit das Rückhaltebecken, bei Erhalt der Rüflensmühle. Die Straße hat damit aber gar nichts zu tun. Die Straße ist eine andere "Baustelle" und gehört nicht einmal zur Planfeststellung des Beckens dazu. Es ist ja nicht einmal klar, ob und wann überhaupt diese Straße gebaut werden wird. Um Baukosten für ein rein "visionäres" Zukunftsprojekt zu sparen, will man mich enteignen? Was soll das bitte für ein politisches System sein im Murrtal, demokratisch ist so was für mich jedenfalls nicht?

Auch die offizielle Aussage zur Leistungsfähigkeit der Variante 3K im Vergleich zu 3b liest sich spannend. Da heißt es nämlich zur Hochwassersituation für die Unterlieger wörtlich: 

"Die Variante 3K stellt für Oppenweiler und die Unterlieger einen sicheren und höherwertigen Hochwasserschutz dar im Vergleich zur Variante 3a, da die Abgabemenge aus dem Becken zwischen 128 m³/s und 121 m³/s liegen wird. Im Vergleich zu Variante 3b wirkt die Variante K sehr wahrscheinlich nachteilig"

Was heißt denn jetzt bitte "sehr wahrscheinlich nachteilig"? Die Variante 3K hat eben gerade keine Nachteile in Sachen Hochwasserschutz, sondern hat bei entsprechender Detailausbildung die gleiche Leistungsfähigkeit wie die Variante 3b. Man hat es aber so schön formuliert, dass man nicht zugeben muss, dass die 3K ebenfalls fürs Hochwasser und das geplante Becken funktioniert :-)

Weiter hat man wirklich ganz große Kreativität zur Beurteilung der Betriebssicherheit der Variante 3K bewiesen:

"Die Betriebssicherheit des Hochwasserrückhaltebeckens und damit der Hochwasserschutz für Oppenweiler und Backnang hängt im Wesentlichen von der Funktion des Schlauchwehres ab". 

Diese Aussage zeugt schon von extremer "Phantasie", wenn plötzlich der gesamte Hochwasserschutz für Oppenweiler und Backnang an einem kleinen Schlauchwehr der Variante 3K hängen, oder? Ich dachte, die innerörtlichen Schutzmaßnahmen reichen voll und ganz für ein hundertjähriges Hochwasser. Zumindest behaupten das Herr Jäger und auch sein Planer. Man braucht das Becken nämlich nur für einen Freibord und den zukünftigen Klimafaktor? Jetzt hängt plötzlich am Schlauchwehr der Variante 3K der ganze Hochwasserschutz für Backnang und Oppenweiler? 

Wie sagte einmal ein Wasserbauingenieur zu mir in Sachen Betriebssicherheit eines Schlauchwehres: "im Notfall nimmt man eine Flinte und schießt ein Loch in den Schlauch". Wenn nur der ganze Hochwasserschutz so betriebssicher wäre...
 
Sorry, da fragt man sich doch, ob die Gemeinde- und Stadträte, die alle – mit ganz wenigen Ausnahmen (danke nochmal) – für unsere Enteignung gestimmt haben, dieses Papier überhaupt jemals gelesen haben und warum man diese Dinge nicht auf der Internetseite des Verbandes öffentlich findet, wo Herr Jäger doch meint, dass er umfangreich über die ganzen Planungen informiert?

Herr Jäger dazu  in einem Brief an mich:

"Ihr Vorwurf, der Wasserverband habe nicht über die Planungen informiert, geht daher komplett an der Realität vorbei. Vielmehr habe ich von verschiedenster Seite sehr positive Rückmeldungen bezüglich der hohen Transparenz der geplanten Hochwasserrückhaltemaßnahmen erhalten".

Ok, er könnte ja mit einem Recht haben: seine "Realität" ist vielleicht eine ganz andere als meine. Er informiert eben über seine "Realität"....


Freitag, 27. Juli 2012

Klage eingereicht!


PRESSEMITTEILUNG
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss innerörtlicher Hochwasserschutz Oppenweiler eingereicht
Am 26.07.2012 wurde von Frau Karin Lind und Herr Dr. Jürgen Küenzlen eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die innerörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen in Oppenweiler beim Verwaltungsgericht in Stuttgart eingereicht. Da bereits im Vorfeld vom Wasserverband Murrtal in verschiedenen Fällen „Halbwahrheiten“ verbreitet wurden, möchten wir hiermit über den Grund unserer Klage informieren.
Die Gemeinde Oppenweiler plant einen Hochwasserschutz für Bebauungen, die in historisch seit Jahrhunderten bekanntes, hochwassergefährdetes Gebiet gebaut wurden. Selbst das Hochwasser von 1970 konnte nicht verhindern, dass in dessen Folge das gesamte Tal endgültig zugebaut und der Abflussquerschnitt im Tal für die Oberlieger nahezu geschlossen wurde. Selbst in den neunziger Jahren hat die Gemeinde Oppenweiler z. B. noch das Feuerwehrgerätehaus in diesen Bereich gebaut und muss es heute bei jedem größeren Hochwasser räumen. Diese ganze Bebauung erfolgte immer ohne jede Rücksicht auf die Oberlieger und die Konsequenzen für die Hochwasserthematik. Selbst bei der Aufstellung des letzten Bebauungsplanes für das Baugebiet Seelenwinkel im Jahre 1993 wurde die schriftliche Einwendung von Herrn Dr. Jürgen Küenzlen gegen weitere Bebauungen ignoriert und der Bebauungsplan vom Gemeinderat verabschiedet, um weitere Gewerbesteuereinnahmen zu erzielen.
In der aktuellen Planung wurden nun wieder die Anforderungen der Oberlieger nicht im Detail untersucht. Erst durch die Einsprüche von Frau Karin Lind und Herrn Dr. Jürgen Küenzlen musste die ursprüngliche Planung nachgebessert werden. Es konnte aufgezeigt werden, dass deutliche Nachteile für die Oberlieger in der zur Planfeststellung eingereichten Planung vorhanden waren.  Vom Wasserverband und dessen Planungsbüro musste zugegeben werden, dass ein zusätzlicher, entlastender Abfluss über die Straßen des Gewerbegebietes in der ursprünglichen Planung übersehen wurde und dieser Bereich nun neu geplant werden musste. Bezeichnend daran ist, dass kein anderer Oberlieger Interesse am eigenen Hochwasserschutz hat, sondern sich einfach blind auf die Aussagen von Herrn Jäger zur Planung des Verbandes verlassen hat. Selbst der Gemeinderat hat unsere Sorgen im Vorfeld komplett ignoriert. In den aktuellsten Unterlagen des Planungsbüros wurde nun begründet, dass die Oberlieger keine weiteren Nachteile haben werden, da das Hochwasser im Januar 2011 bereits fast ein hundertjähriges Hochwasser gewesen sei. Bisher war in der Presse immer von einem beinahe fünfzigjährigen Hochwasser im Januar 2011 die Rede. Für den Nachweis, dass die Berechnungen des Planungsbüros jedoch korrekt sind, muss es aber zwingend fast ein HQ 100 gewesen sein. Herr Jäger selbst hat in der Krone in Sulzbach am 12.07.12 nochmals persönlich in großer Runde betont, dass es sich im Januar 2011 um ein HQ 50 gehandelt habe. Selbst der nun vorliegende Planfeststellungsbeschluss bezeichnet das Hochwasser vom Januar 2011 als ein HQ 50. Im gewässerkundlichen Jahrbuch des Pegels Murr aus dem Jahr 2011 ist das Hochwasser mit 149 m³/s angegeben. Ein HQ 50 ist nach den Unterlagen zum Pegel Oppenweiler erst bei einem Abfluss von 161 m³/s vorhanden. Laut aktuellen Unterlagen vom verantwortlichen Planungsbüro soll das Januarhochwasser aber 175 m³/s  gehabt haben, da nur dann das verwendete Rechenmodel plausible Werte ergibt. Alles also extrem verwirrende Angaben, die nicht nachvollziehbar und vor allem nicht glaubhaft sind. Da sich bereits Planungsnachlässigkeiten mit extrem nachteiligen Auswirkungen auf die Oberlieger im Verfahren gezeigt haben, wird nun bei diesen widersprüchlichen Angaben eine umfangreiche Überprüfung im Gerichtsverfahren notwendig. Weiter zeigen die aktuellen Unterlagen einen weiteren Rückstau auf die Oberlieger durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen. Weitere Nachteile sind für uns Oberlieger jedoch vollkommen inakzeptabel.
Bei Frau Lind wird ein Hochwasserschutz abgelehnt, da im Jahre 1956 auf die Hochwassergefahr bei der Bebauung bereits hingewiesen wurde. Die restlichen Gebiete werden mit rund 10 Millionen an Steuergeldern geschützt, weil die Gemeinde nach 1956 qualifizierte Bebauungspläne für historisch immer wieder überschwemmtes Gebiet erlassen hat. Diese Bebauung hat deutliche Nachteile für Frau Lind verursacht, weshalb der Einfluss dieser Bebauung nun auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens werden wird.
Weiter entspricht die aktuelle Hochwasserschutzplanung nur dann dem Stand der Technik mit Freibord und Klimafaktor, wenn das Rückhaltebecken hinter der Rüflensmühle gebaut wird. D. h. es wird ein Rückhaltebecken vorausgesetzt, das in der aktuellen Planung die Enteignung der Wasserkraftanlage von Herrn Dr. Jürgen Küenzlen vorsieht. Gegen dieses Planfeststellungverfahren wird es ebenfalls eine Klage geben, um den Bau des Beckens in seiner jetzigen Form bzw. den Bau ganz zu verhindern.
Von Herrn Dr. Jürgen Küenzlen wurde versucht, mit den betroffenen Unternehmen in ein Gespräch zu den nachteiligen Auswirkungen des Hochwasserschutzes zu kommen. Kein einziges Unternehmen hatte Interesse daran, sich mit den nachteiligen Folgen des eigenen unternehmerischen Handelns auf andere betroffene Mitmenschen auseinanderzusetzen. Die meisten Geschäftsführer haben das Gesprächsangebot sogar vollständig ignoriert und nicht einmal beantwortet bzw. den angebotenen Termin abgesagt. Frau Karin Lind hat umfangreich versucht, zusammen mit Herrn Jäger eine konstruktive Lösung für das Hochwasserproblem zu finden. Bisher noch ohne konkretes Ergebnis. Außer einer geliehenen Pumpe und einigen Sandsäcken ist kein konkretes Angebot durch den Wasserverband erfolgt, weshalb nun diese Klage erforderlich wurde, da mit Herrn Jäger bisher keine konstruktiven Diskussionen zur Lösung der Thematik möglich waren. Herr Jäger war bisher nicht bereit, auf extrem negativ betroffene Bürger offen zuzugehen, um einvernehmliche Lösungen gemeinsam auszuarbeiten. Er setzte mit voller Überzeugung alleine auf die Macht und Stärke der Verwaltung. Damit verhindert Herr Jäger nun persönlich den von ihm angeblich so engagiert vorangetriebenen Hochwasserschutz, da nur er als Verbandvorsitzender andere Entscheidungen hätte forcieren können. Wir haben keine anderen Möglichkeiten, als in einem jahrelangen Rechtsstreit für unsere Interessen einzustehen. Dafür bitten wir abschließend nochmals um Verständnis.


Sonntag, 22. Juli 2012

Fachbeitrag über die Rüflensmühle im wassertriebwerk Heft 07/2012


Der nachfolgende Beitrag ist nun endlich die erste deutschlandweite Veröffentlichung zu unserem Thema. Das Interesse an der Problematik nimmt immer mehr zu.

 

Es wird auch Zeit, dass man über die Taten und vorallem die falschen Argumente des Wasserverbandes Murrtal deutschlandweit lesen kann, weitere deutschlandweite Publikationen sind derzeit in Arbeit....

 

Ökologischer Ausbau der Wasserkraftanlage Rüflensmühle


Historische Situation

In der Rüflensmühle in Oppenweiler wird nachweisbar bereits seit dem Jahre 1231 die Kraft des Wassers zur Energieerzeugung genutzt. Damit ist die Rüflensmühle eine der ältesten Wasserkraftanlagen in Baden-Württemberg und eine der wenigen Mühlen, deren Entstehungs- und Lebensgeschichte über fast 800 Jahre sehr detailliert bekannt und dokumentiert ist.

Die Rüflensmühle wurde 1746 vom örtlichen Adelsgeschlecht an den direkten Urahn der Familie Küenzlen verkauft und ist damit seit 266 Jahren ununterbrochen in Familienbesitz. Im Jahr 1941 wurde das Wasserrad durch die erste Turbine ersetzt und die Rüflensmühle 1947 an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Im Jahr 1998 wurde die Erweiterungsmöglichkeit des Kraftwerks im Rahmen einer Diplomarbeit bei Herrn Prof. Dr. Jürgen Giesecke an der Universität Stuttgart umfangreich untersucht. Bisher nutzt die Rüflensmühle nur 1320 l/sec für die Energieerzeugung. Gemäß der Studie „Ausbaupotenziale der kleinen Wasserkraft im Einzugsgebiet des Neckars“ und eigener Untersuchungen wäre ein Ausbau auf rund 2,6 m³/sec und damit eine Leistungserhöhung um fast 50 % auf rund 300.000 kWh/Jahr möglich.

Bereits 1998 stand das Ziel eines ökologisch verträglichen Ausbaues im Vordergrund. Es wurde ein Konzept erarbeitet, um vor allem in Niedrigwasserzeiten den Altarm der Murr mit ausreichend Wasser zu versorgen. In Niedrigwasserzeiten verfügt derzeit nur der fast 200 m lange Triebwerkskanal über ausreichend Wasser, der Altarm wird lediglich mit der Mindestwassermenge versorgt. Die detaillierte Untersuchung ergab, dass eine zweite Turbine im derzeitigen Leerschuss der Anlage nur eine um ca. 15 % geringere Leistungsausbeute – bedingt durch eine etwas geringere Fallhöhe – erzielen würde im Vergleich zum Ersatz der vorhandenen Turbine durch eine deutlich größere Rohrturbine.

Durch diese Planungsvariante mit einer zweiten Turbine würde der Altarm jedoch kurz unterhalb der Stauhaltung wieder mit ausreichend Wasser versorgt werden. Die Betriebssicherheit würde durch zwei getrennte Turbinen ebenfalls steigen. Aus diesen Gründen wurde die Entscheidung getroffen, eine zweite Anlage zu planen. Bestandteile der Planung aus dem Jahr 1998 waren bereits ein neuer Fischaufstieg (als Ersatz für den Beckenpass aus dem Jahre 1965) und eine an das Gewässer angepasste dynamische Mindestwasserregelung. Ebenfalls sollte das ökologisch wichtige natürliche Schwemmgut wie Laub und Äste durch eine entsprechende Rechenplanung im Gewässer verbleiben. Bedingt durch die technischen Entwicklungen der letzten Jahre bei Wasserkraftmaschinen wurde entgegen der Planung aus dem Jahr 1998 inzwischen die geplante Kaplanturbine durch eine Wasserkraftschnecke ersetzt. Damit wird die Gesamtkonzeption der Wasserkraftanlage Rüflensmühle um eine Fischabstiegsmöglichkeit erweitert. Die Montage der Anlage in den derzeitigen Leerschuss (vorhandene Breite über 2 m) kann ohne größere Eingriffe erfolgen. Teure Betonarbeiten sind ebenfalls nicht notwendig. Die Ausführungsvariante der Wasserkraftschnecke in einem Stahlrohr berücksichtigt weiter auf einfache Art und Weise die Anforderungen an den Schallschutz für die Umgebung.


Situation mit vorhandenem Leerschuss zum Einbau einer Wasserkraftschnecke

Für die Wasserkraftschnecke sind nur ein Fundament am Fußpunkt der Anlage, ein sehr einfaches Einlaufbauwerk sowie kleinere Abbrucharbeiten notwendig. Damit konnten die geplanten Investitionskosten durch Wegfall eines Gebäudes für die ursprünglich geplante Kaplanturbine und die dafür erforderlichen, umfangreichen Betonierarbeiten um rund 40 % reduziert werden. Weiter ist kein Eingriff in das Gewässer notwendig, da die gesamte Baumaßnahme im bereits vorhandenen Leerschuss vorgenommen wird.

Grundfunktion der geplanten Wasserkraftschnecke

Die Wasserkraftschnecke kann prinzipiell als energetische Umkehr der Archimedischen Schraube verstanden werden. Das Wasser läuft in die Schnecke und erzeugt damit eine Drehbewegung, die mittels eines Getriebes und eines Generators in elektrische Energie umgewandelt wird. Im Zulauf der Anlage genügt ein Grobrechen, um größere Fremdkörper abzuhalten; feine Schwemmstoffe können direkt im Gewässer verbleiben. Der Notfallschieber im Zulauf der Anlage wird bei Betriebsstörungen oder Wartungsarbeiten geschlossen und unterbindet den Wasserzufluss zur Schnecke.

Geplante Ausführung der Wasserkraftschnecke im vorhandenen Leerschussbauwerk mit minimalem Eingriff in das bestehende Bauwerk (Planung Firma REHART GmbH)

Hochwasserschutz und die damit geplante Enteignung des Wasserrechtes

Diese ökologischen Ausbaupläne – mit Fischaufstieg und Mindestwasser – liegen seit rund 14 Jahren in der Schublade, da die Erfahrungen mit dem zuständigen Landratsamt Rems-Murr-Kreis und der Gemeindeverwaltung Oppenweiler wenig Mut machten, diese ökologische Aufwertung der Murr im Kraftwerksbereich durch einen Kraftwerksausbau auch in die Tat umsetzen zu können. Im Jahr 2011 wurde dann nach der Atomkatastrophe in Japan und dem Wechsel der Landesregierung in Baden-Württemberg von Schwarz auf Grün der Entschluss gefasst, die Ausbauplanung nun endlich in die Tat umzusetzen, nachdem erste Gespräche mit der örtlichen Verwaltung bereits 2010 stattgefunden hatten. Angedacht war weiter (durch diese frühzeitige Offenlegung der Planung), eine Integration des Kraftwerksausbaus in die derzeit laufende Planung für den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens im Staugebiet der Rüflensmühle zu erreichen. Bei den ersten Gesprächen wurde von Seiten des damaligen Verbandsvorsitzenden des Wasserverbandes die Planungsidee im Rahmen des Hochwasserschutzes noch als mögliche „win-win-Situation“ bezeichnet.

Einige Monate später wechselte der Verbandsvorsitz auf den Bürgermeister von Oppenweiler, Herrn Steffen Jäger, und damit auch das Interesse an einer möglichen Wasserkraftanlagenerweiterung. Der Wasserverband wollte nun nur noch das Wasserrecht der Rüflensmühle erwerben, um die geplante Verlegung der Murr in ein neues Flussbett so kostengünstig wie möglich realisieren zu können. Von einer gemeinsamen Planung war nicht mehr die Rede. Nachdem von Seiten der Familie Küenzlen der Verkauf des Wasserrechtes kategorisch abgelehnt wurde, da mit dem Verlust des Wasserrechts auch die einmalige Inselwohnlage verloren gehen würde, wurde noch der Tausch gegen eine Fotovoltaikanlage angeboten. Als auch dieses Angebot abgelehnt wurde, fiel die Entscheidung, ein Enteignungsverfahren für das Wasserrecht im Rahmen der Planfeststellung für das Rückhaltbecken in Gang zu setzen. Eine von unserer Seite vorgeschlagene alternative Beckenplanung wurde abgelehnt, da angeblich der Abbruch der Stauhaltung aus ökologischen Gründen – zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie – zu bevorzugen sei. 

Eines der wichtigsten Argumente des Verbandes, die für eine Enteignung des Wasserrechtes sprechen, ist die Wirtschaftlichkeit der Wasserkraftanlage Rüflensmühle mit der maximal möglichen Ausbauleistung auf 55 kW. Diese wird auf Grund der Studie „Ausbaupotenziale der kleinen Wasserkraft im Einzugsgebiet des Neckars“ als unwirtschaftlich bezeichnet. Auf der Internetseite des Wasserverbandes Murrtal (www.murrhardt.de) findet sich dazu am 27.05.2012: „Ebenfalls belegt wird dies durch die Studie „Ausbaupotential der Wasserkraft bis 1000 kW im Einzugsgebiet des Neckars unter Berücksichtigung ökologischer Bewirtschaftungsziele“ (Auftraggeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft B.W., Bearbeitung: Büro am Fluss, Mai 2011). Nach dieser ist der Standort Rüflensmühle als "unwirtschaftlich" einzustufen.“ Dass die Studie in keinem Fall die Wirtschaftlichkeit eines vorhandenen Standortes beurteilt hat, sondern nur das Ausbaupotential, und zudem von einer falschen Zahlenbasis ausgeht, interessiert in der Argumentation des Verbandes – wie man im Internet nachlesen kann – nicht. Außerdem ist es nicht Aufgabe einer Behörde oder sonstigen Stelle, über die Wirtschaftlichkeit zu befinden. Das Risiko der Investition trägt ja schließlich der Unternehmer immer selbst. Die Investition in den Ausbau der Rüflensmühle wäre – entgegen den Aussagen der öffentlichen Verwaltung – ein sehr wirtschaftliche, da nur geringe Ausbaukosten anfallen würden.

Es wird mit vielen unsachlichen Argumenten von einigen Wasserkraftgegnern versucht, in der Öffentlichkeit und der Presse darzustellen, dass neuerdings kleine Wasserkraftanlagen im Allgemeinen unökologisch und unwirtschaftlich sind und es deshalb angeblich nur von Vorteil ist, diese für die wichtige Durchgängigkeit nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie abzureißen. Dieser Haltung kann nicht zugestimmt werden.

Detaillierte Informationen zum derzeitigen Planungsstand und der Situation vor Ort finden interessierte Leser unter http://rueflensmuehle.blogspot.de.

Samstag, 21. Juli 2012

PKW-Maut für Oppenweiler!

Einfach unglaublich, mit welcher Selbstverständlichkeit Bürgermeister Steffen Jäger immer mehr Geld von anderen für das Dorf Oppenweiler fordert. Kaum erfährt er, dass es wohl kein Geld für die Bundesstraße 14 geben wird, weil die Kassen einfach leer sind, ruft er gleich nach der PKW-Maut, damit fürs Dorf noch mehr Geld zur Verfügung steht (letzter Absatz Beitrag BKZ).

Die vielen Millionen an Landesmitteln, die Oppenweiler für den Hochwasserschutz seiner Bausünden schon abkassiert, reichen ihm einfach noch nicht. Jetzt sollen auch noch die Autofahrer ran und mit der PKW-Maut die B14 finanzieren. Ich glaube, langsam müsste die grenzenlose Geldgier des Dorfes auf Kosten Dritter jedem auffallen....

Wie sagte Thomas Marwein bei der Veranstaltung in Sulzbach sinngemäß: Oppenweiler hätte ja die Möglichkeit die Kosten für die B14 vorzufinanzieren und später eine Erstattuung zu erhalten, wenn wieder Geld in den Kassen ist.

Wenn man dafür die Hochwasserschutzmillionen aus der Gemeindekasse nehmen würde, hätte man zumindest ein Anfangskapital und könnte Land/Bund ein Angebot zur Beteiligung am Bau der B14 unterbreiten d. h. eine umfangreiche Mitfinanzierung anbieten. Die Umgehung B19 von Gaisbach wurde auch schnell gebaut, weil die Stadt Künzelsau sich umfangreich an den Kosten beteiligt hatte.

Am Hochwasserschutz könnte man dann die ganzen großen Unternehmen von Oppenweiler, die massiv vom Hochwasserschutz profitieren, beteiligen und die Kosten für die Baumaßnahmen und den Ausgleich für die extrem negativ betroffenen Familien damit leisten. Man will aber ja lieber die Unternehmer nicht zur Kasse bitten, sondern immer noch mehr Geld vom Steuerzahler abgreifen, da darf es dann auch gleich die PKW Maut sein. Das ist einfacher und für Herrn Jäger halt deutlich bequemer wie unangenehme Gespräche mit den Geschäftsführern der Konzerne zuführen.

Wie sagte doch mein Anwalt: man hat keinen Rechtsanspruch auf Hochwasserschutz - weshalb die Rüflensmühle oder die Familie Lind gar keinen Objektschutz bekommen - dann kann man aber auch die Firmen an den Kosten beteiligen, wenn diese schon den Schutz für Gebäude und Produktionen erhalten und darauf gar keinen Rechtsanspruch haben!

Warum sollen also immer die Steuerzahler und einzelnen  Familien für die Bausünden und Fehlplanungen anderer aufkommen bzw. die Buse für diese Sünden leisten?

Freitag, 6. Juli 2012

Vortrag von Thomas Marwein MdL zum Thema Hochwasserschutz am 12.07.12 in Sulzbach/Murr

Am Donnerstag, den 12. Juli 2012, hat Herr Thomas Marwein einen Vortrag zum Thema "Hochwasserschutz – ein Gewinn für Mensch und Umwelt" gehalten. Mit dabei war auch Herr Halder, der sich von Anfang an für den Hochwasserschutz in Oppenweiler interessiert und erst den Kontakt zu Herrn Marwein ermöglicht hat. Die wichtigsten Aussagen von Herrn Marwein konnte man heute in der Backnanger Zeitung nachlesen. 

Auch Bürgermeister Steffen Jäger hat einmal mehr wieder sein Bestes gegeben. Eine seiner schönsten Aussagen will ich Ihnen, liebe Leser, nicht vorenthalten. Er hat auf meine Frage, ob man nun beim innerörtlichen Hochwasserschutz den Acker eindeicht, geantwortet, dass es sich um einen Bauplatz eines Unternehmers handeln würde. Den Zuhörern würde es ja auch nicht gefallen, wenn man ihnen den erworbenen Bauplatz für ein geplantes Häuschen einfach wegnehmen würde. Deshalb wird dieser Acker (Bauplatz, sorry) nun auf Steuerzahlerkosten tatsächlich eingedeicht. Auf meine Frage, ob es sich bei der Wegnahme eines Bauplatzes nicht doch auch um das Gleiche handele wie bei der geplanten Enteignung meines Wasserrechtes, antwortet er doch tatsächlich, dass dies wirklich vergleichbar wäre.

Es ist schon toll, dass man den Acker (sorry: Bauplatz) eines Unternehmers auf Steuerzahlerkosten eindeichen muss, weil man einen Bebauungsplan zum Hochwasserschutz  für ein noch immer unbebautes Grundstück nicht wieder aufheben kann. Einer Familie ein 800 Jahre altes Wasserrecht enteignen, das kann Herr Jäger aber. Es zeigt sich doch immer wieder, dass normale Familie bzw. Kleinunternehmer einfach Bürger zweiter Klasse sind in unserem Land!

Sonntag, 10. Juni 2012

Erörterungstermin innerörtlicher Hochwasserschutz Oppenweiler am 30.05.2012

Nachdem die Stuttgarter Zeitung am 31.05.2012 diese beiden Berichte veröffentlicht hat:

 Hochwasserschutz schlägt Wellen
 Ingenieurbüro hat nachgebessert

von mir nun auch noch einige Punkte als Ergänzung.

Im Januar 2012 wurden von Dieter Lind und mir Einsprüche gegen das Planfeststellungsverfahren formuliert und fristgerecht beim LRA eingereicht. Diese Einsprüche wurden nun am 30. Mai behandelt. Dabei hat sich gezeigt, dass die bereits vom Wasserverband und dem Gemeinderat Oppenweiler abgenickte Planung (!) teilweise überarbeitet werden musste.

Wir haben für uns als Oberlieger deshalb Einspruch eingelegt, weil wir aus der aktuellen Planung weiteren Rückstau befürchten müssen - mehr noch als durch die ganzen Bauten heute schon. Darauf habe ich den Gemeinderat von Oppenweiler schon Anfang letzten Jahres - wie so oft erfolglos - hingewiesen. Im Verfahren wurde jetzt zugegeben, dass die aktuelle Planung den Abfluss über die Gewerbegebiete bzw. die Straßen nicht berücksichtigt hatte!



Das heißt, man hatte die Absicht, einen Damm durch das Tal zu bauen und für die Oberlieger einfach den Durchfluss insgesamt noch weiter zu verringern - wie durch die ganze rücksichtlose Bebauung seit Jahrzehnten schon.

Bis 1970 konnte hier noch die Murr fast frei durchs Tal fließen

Das Ingenieurbüro hat nun geplant, dass unter der Brücke Fabrikstraße der Steinbesatz und die Querschwelle entfernt werden müssen (dies wurde vor Jahren mit der Brücke für viel Steuergeld eingebaut), um den Abfluss durch das Gewerbegebiet auszugleichen und Nachteile für die Oberlieger und den daraus resultierenden Rückstau zu vermeiden. Zusätzlich muss eine Betrachtung vorgelegt werden, die den Durchfluss durch das Gewerbegebiet im Detail untersucht und der Vergrößerung des Brückenquerschnittes gegenüber stellt. Warten wir einmal ab, was diese Untersuchung als Resultat zeigt.

Blocksteinsatz nebst Schwelle soll wieder ausgebaut werden, wurde erst vor Jahren für viel Geld eingebaut

Eines kann ich Ihnen, liebe Leser, aber mit auf den Weg geben: Sollten Sie einmal in unsere Situation kommen, dann hoffe ich für Sie, dass Sie selbst über soviel Fachwissen verfügen, dass Sie persönlich solche Planungen der öffentlichen Verwaltung im Detail prüfen können, um Nachteile für sich verhindern zu können.

In Oppenweiler nicken nämlich auch die Vertreter der Bürger (also der Gemeinderat) solche Planungen einfach ab, auch wenn von fachkundigen Bürgern auf  Probleme im Vorfeld konstruktiv hingewiesen wurde. Man hört auf fachkundige Bürger nicht, hat man ja nicht nötig, man hat ja Fachplaner.

Nach meinen Erfahrungen der letzten Jahre mit diesem Gremium muss ich sagen: so einen Gemeinderat braucht wirklich kein Bürger. Ich erwarte, dass einem zugehört wird. Wenn man schon meint, solche Entscheidungen treffen zu müssen, dann hat man sich auch mit den Details und den Meinungen aller fachlich zu beschäftigen. Wer das nicht machen will oder die Sachlage fachlich nicht beurteilen kann, hat für mich in solchen Gremien nichts verloren, da die Interessen der einzelnen Bürger dann sowieso nicht richtig vertreten werden!

Weitere interessante Punkte:

Der Acker im Baugebiet Seelenwinkel muss auf Steuerzahlerkosten eingedeicht werden, weil laut Herrn Jäger ein Unternehmen dort bauen will und es ein Bauplatz und keine Acker ist. Wie schon oft angemerkt, auf  Unternehmer nimmt man Rücksicht im geldgierigen Dorf  Oppenweiler. Da ist ein Eigentumsrecht an einem Acker von Bedeutung. Mein Eigentum an einem Wasserrecht kann man enteignen. Einen Bebauungsplan für überflutetes Gebiet aufzuheben geht nicht, selbst dann nicht, wenn dort noch nichts gebaut wurde in den fast 20 Jahren, in denen der Plan selbst besteht. Ja, billiges Bauland auf Steuerzahlerkosten eindeichen, das geht. Familien schützen und Familieneigentum erhalten geht nicht. Tolle Gesellschaft, muss ich wirklich sagen, toller Gemeinderat, tolles Dorf Oppenweiler!

Eigentum von Unternehmern, deshalb kein Acker, sondern Bauplatz, das Eigentumsrecht muss respektiert werden

Die innerörtliche Hochwasserschutzmaßnahme hat laut Planer aber auch deutliche Vorteile für Unter- und Oberlieger. In Oppenweiler passen dann rund 300.000 m³ an Wasser hinter den Deich. Bei einem Hochwasser deutlich über einem HQ 100 läuft also das Wasser in Oppenweiler über die Dämme und flutet das Dorf. Das nimmt die Hochwasserspitze - wie in einem Rückhaltebecken. Eigentlich eine tolle Sache für die Stadt Backnang :-) Tja, liebe Unternehmer: der theoretische HQ 100-Schutz ist eben nur ein Rechenwert am Schreibtisch des Planers :-) Ich bin schon gespannt auf das Gejammer, wenn einmal ein größeres Hochwasser wirklich über die Deiche läuft. Ich frage mich, wie kann man in solche Gebiete noch guten Gewissens sensible Gewerbebauten bauen?

Die Familie Lind erhält auch weiter keinen Hochwasserschutz, weil sie 1956 über das Hochwasserproblem aufgeklärt wurde und zu einem qualifizierten Bebauungsplan ein Kriterium fehlt. Der Gemeinderat wurde 1993 zwar auch vom Wasserwirtschaftsamt über die Hochwassergefahr von Seelenwinkel III aufgeklärt, aber man hat trotzdem den Bebauungsplan abgenickt und zeigt jetzt auf die Familie Lind, dass diese 1956 ja wusste, dass es auf diesem Gelände Hochwasser geben kann und dass sie deshalb selbst schuld ist. Schon toll, wie man in Oppenweiler die beiden Murruferseiten unterscheidet und zwischen Familien und Unternehmern Grenzen zieht. Dieses Kriterium, das zum qualifizierten Bebauungsplan noch gefehlt hat, ist so theoretisch, dass man es uns trotz mehrerer - auch schriftlicher Nachfragen - bisher nicht nennen konnte. Sobald man es gefunden hat, werden wir wieder informieren, warum Firmen in der Bürokratie einen Deich erhalten und Familien nicht.

Sonntag, 3. Juni 2012

Backnang und die Wasserkraft, immer wieder lustig...


Leider muss ich meine Leserbriefe in der Backnanger Zeitung etwas einschränken. Man hat mich von Seiten der Redaktion darauf hingewiesen, dass es bei den BKZ-Lesern nicht gut ankommt, wenn man über seine persönlichen Probleme zu viele Leserbriefe veröffentlicht. Aus diesem Grund habe ich den folgenden Leserbrief-Entwurf zurückgezogen, ich möchte ja nicht, dass die BKZ wegen meiner Leserbriefe Probleme bekommt. Deshalb wird es in Zukunft weniger Leserbriefe geben müssen :-(


Es ging um diesen Beitrag: http://www.bkz-online.de/node/381805


Die Energiegenossenschaft beschäftigt sich mit Wasserkraft? Interessant ist, dass hier Herr Dr. Nopper involviert ist, der doch selbst in der BKZ auf die große Gefahr für Fische durch Wasserkraftanlagen hingewiesen hat, aber eben wohl nur in direktem Bezug auf die Rüflensmühle? Dass die Verwaltungsmeinung flexibel ist, wissen wir ja schon. Herr Jäger ist ein sehr großer Verfechter der Unwirtschaftlichkeit kleiner Wasserkraftanlagen, er lässt keine Gelegenheit aus, auf eine Studie des Landes zu verweisen. Werfen wir einen Blick auf die Studie „Ausbaupotenziale der kleinen Wasserkraft im Einzugsgebiet des Neckars“, so zeigt sich, dass die Studie nur recht grob die möglichen Ausbaupotentiale beurteilt, nicht die gesamte Wirtschaftlichkeit einer Anlage. Lieber Herr Jäger, auch für die Rüflensmühle hat man keine Ausnahme gemacht. Vermutlich hat Herr Jäger aber diesen kleinen Unterschied einfach nicht verstanden? Es klingt für die eigene Argumentation gegen die Rüflensmühle doch viel besser, wenn man auch noch eine Studie gegen die Rüflensmühle kennt. Wenn man sich dann weiter mit dem Thema beschäftigt, wird man feststellen, dass die nutzbare Fallhöhe an allen drei Wehren in Backnang kleiner ist als die nutzbare Fallhöhe an der Rüflensmühle. Und wenn man dann noch die Wassermenge des Pegels Oppenweiler (wie von der Genossenschaft laut BKZ gemacht) heranzieht, ist es einfach zu beurteilen, welche Anlage die meiste Leistung liefert: die Rüflensmühle. Wenn wir aber nach Herrn Weber in der BKZ gehen, dann funktionieren doch Standorte wie die Rüflensmühle gar nicht? Weshalb es ja keine Enteignung ist! Deshalb frage ich mich, wieso man in Backnang  Zeit verschwendet und über Standorte nachdenkt, die eine sehr hohe Investition – deutlich höher als der Ausbau der Rüflensmühle - erfordern und die dann gar nicht funktionieren, wenn eine bereits vorhandene Anlage mit größerem Leistungspotential laut Herrn Jäger unwirtschaftlich und unökologisch ist, laut Herrn Dr. Nopper eine Gefahr für die Fische darstellt und laut Herrn Weber nicht funktioniert. Deshalb, liebe Backnanger Verwaltung: reißen Sie doch einfach die drei Wehre in der Stadt – ganz im Sinne der Durchgängigkeit der „Murrtaler“ Wasserrahmenrichtlinie - ab, so wie an der Rüflensmühle von Ihnen auch geplant! Denn der Strom kommt ja aus der Steckdose…
Dr. Jürgen Küenzlen, Rüflensmühle