Rüflensmühle

Rüflensmühle

Sonntag, 2. September 2012

Der BUND bittet um Spenden für einen Rechtsstreit in Sachen Hochwasserschutz


BUND-Internetseite mit umfangreichen Hintergrundinformationen zur Bebauung Obere Walke

Alleine der Wasserverband Murrtal will in den nächsten Jahren 40 Millionen Euro an Steuergeldern für technischen Hochwasserschutz ausgeben. Steuergelder von uns allen. Gleichzeitig werden Bauprojekte von Investoren wie die Obere Walke in Backnang um rund 40.000 m³ mit Bauschutt aufgefüllt. D. h. es gehen für billiges Bauen von Investoren immer mehr Rückhalteräume verloren, die man jedoch durch hochwasserverträgliche Planungen voll erhalten und die Grundstücke trotzdem nutzen könnte.

Anstatt dass man eine hochwasserverträgliche Bebauung von Investoren verlangt, kennt die Stadtverwaltung in Backnang nur ein Mittel: auffüllen und auf Steuerzahlerkosten Dämme, Mauern und Rückhaltebecken bauen!

Der BUND-Ortsverband Backnanger Bucht hat sich nun dazu entschieden, diese Verwaltungpraxis gerichtlich prüfen zu lassen. Ich kann alle, die die Vorgänge hier im Tal unmöglich finden - ja, es sogar als "Sauerei" titulieren - deshalb nur bitten, zu spenden. Wir können nur gemeinsam diese Verwaltungen aufhalten. Mir gegenüber äußern viele, dass man öffentlich aus Angst vor Nachteilen und Schikane durch die Verwaltung nichts sagen möchte. Eine kleine Spende kann auch helfen, etwas zu verändern. Diese Klage wird die Öffentlichkeit im weiten Umfeld aufrütteln, über dieses Thema nachzudenken, ob man immer mehr Retentionsräume zerstören soll und dafür ganze Städte hinter Betonmauern verschwinden lassen will zum Hochwasserschutz oder ob man nicht andere Bauweisen braucht in so einem Umfeld....



Hier nun der Text des offiziellen Flugblattes:

 

Spendenaufruf für Rechtsstreit
Hochwasserschutz

BUND Ortsverband Backnanger Bucht

In den letzten Jahren wurden von der Stadt Backnang am Zulauf der Murr wichtige Überschwemmungsflächen höher gelegt: das Freibad und der davor liegende Parkplatz, die Zippertswiesen durch die Brücke zum neuen Hallenbad und die Bleichwiese. Somit kann sich nun ein Hochwasser vor und (auf unbebauten Flächen) in der Stadt nicht mehr wie früher ausbreiten.

Für zukünftige Hochwasser bedeutet dies, dass sie in einem engeren Flussbett schneller und höher durch die Stadt toben. Trotz des Hochwassers vom 13./14. Januar 2011 und trotz eines seit 2010 geltenden Bundesgesetzes zum Hochwasserschutz möchte die Stadt Backnang nun auch die „Obere Walke“ höher legen.

Die massiven Aufschüttungen in der „Oberen Walke“ in Backnang dienen einseitig Investoren zu Lasten der Allgemeinheit. Insgesamt gehen an dieser Stelle 40.000 Kubikmeter Rückhaltevolumen verloren, vor allem um Parkplätze höher zu legen. Gleichzeitig verschärft sich die Hochwassersituation in der Innenstadt durch höhere Wasserpegel und schnellere Fließgeschwindigkeiten.

Die Backnanger Ortsgruppe des BUND möchte gerichtlich klären lassen, dass dies mit dem Wasserhaushaltsgesetz von 2010 (WHG) nicht vereinbar ist. Eine juristische Einschätzung durch einen Fachanwalt bescheinigt unserer Klage große Erfolgsaussichten.

Durch Ihren finanziellen Betrag würden Sie dieses Vorhaben unterstützen. Die BUND OG Backnang ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.

Spenden auf das Konto der Ortsgruppe, Stichwort: Klage Obere Walke
Kto.Nr 26 194 007
BLZ 602 911 20
bei der Volksbank Backnang
können deshalb von der Steuer abgesetzt werden. Bis 200,- EUR genügt dem Finanzamt der Einzahlungsbeleg, ab 200,- EUR stellt die BUND OG eine Spendenbescheinigung aus.


Wer nur für den Fall einer Klage die BUND OG unterstützen möchte, überweist seine Zuwendungen auf ein eingerichtetes Rechtshilfekonto bei Rechtsanwalt Dr.
Bernd Söhnlein, Neumarkt, Stichwort: Klage Obere Walke
Kto.Nr. 08 056 274 04
BLZ 760 800 40
bei der Commerzbank Neumarkt/OPf. Bitte Name und Adresse leserlich ausfüllen!!!!


Hinweis für das Rechtshilfekonto: Wird der Prozess gewonnen, erhalten Sie Ihren Beitrag zurückerstattet. Im anderen Fall erhalten Sie wegen der angefallenen Prozesskosten eine Spendenbescheinigung.

Auskunft erteilen:
 

Dr. A. Schielinsky, 1.Vorsitzender, T. 07191-59551
Dirk Jerusalem, 2. Vorsitzender, T.07191-899559

Das Fachmagzin metallbau veröffentlicht im Heft 09/2012 unsere Geschichte

Der einsame Kampf einer Familie um ein 800 Jahre altes Wasserrecht

Mühle entzweit Gemüter

„Meine Familie ist einer wahnsinnigen Behörden-Willkür ausgesetzt. Das darf man sich nicht so einfach gefallen lassen“, bekräftigt Dr.-Ing. Jürgen Küenzlen.

In Zeiten der Energiewende hin zu Wasser-, Wind- und Solarkraft soll der Besitzer der Oppenweiler Rüflensmühle enteignet, ein 800 Jahre altes Wasserrecht gestrichen werden.
Wie kann dies in einem demokratischen Rechtsstaat fast unbemerkt geschehen? Das fragen sich viele. Und: Wie ist es um den Hintergrund bestellt? Das ist sicher auch für viele Metallbauer hochinteressant, die in der einen oder anderen Sache um ihr gutes Recht kämpfen.
Es gehe offiziell darum, den Hochwasserschutz für die Städte und Gemeinden  an der Murr zu verbessern, heißt es im regional-schwäbischen Behördendeutsch. „Das ist nur vorgeschoben, es geht nur um das Einsparen von Baukosten auf Kosten unserer Familie“, kontert Dr. Jürgen Küenzlen. Der promovierte Bauingenieur ist hauptberuflich Befestigungsexperte und als solcher unter anderem Ansprechpartner für Metallbauer und den Lesern unseres Fachmagazins als kompetenter Autor von Fachbeiträgen seit Jahren bestens bekannt.
 
Der Jahrelange Streit um die Rüflensmühle geht in...

Erläuterungen. Bereits seit der Generation des Urgroßvaters leidet die Familie nach eigenen Angaben unter den Auswirkungen der ersten Hochwasserschutzmaßnahme in Oppenweiler aus dem Jahre 1898. „Damals wurde das baulich einfach gehaltene, feste Steinwehr der Familie zur Stauhaltung der Mühle von der Gemeinde durch ein anfälliges mechanisches  Stahlwehr ersetzt, um den Hochwasserschutz für die Gemeinde deutlich zu verbessern“, erklärt der Mühlenbesitzer. Dass für den Hochwasserschutz im 21. Jahrhundert nun sogar die Wasserzufuhr zur Mühle ganz entfallen soll, mag Dr. Küenzlen nicht mehr kampflos hinnehmen. Die Opferrolle liegt ihm nicht, er spricht Klartext: „Die öffentliche Verwaltung will mein Wasserrecht streichen und damit die Grundlage für meine Firma beseitigen“, erzählt er. „Begründet wird dies damit, dass meine Firma nur einen kleinen Gewinn erzielt und eigentlich unwirtschaftlich sei und damit, dass kleine Wasserkraftanlagen an sich unökologisch seien. Man will deshalb keine zusätzlichen Ausgaben für meine Integration in ein Gesamtkonzept bereitstellen, sondern mir lieber mein Wasserrecht nehmen, da die Enteignung die örtliche Verwaltung billiger kommt.“  Dazu ergänzt er erklärend: „Der Wasserverband Murrtal ist bei seiner Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit der Rüflensmühle mit einer maximal möglichen Ausbauleistung auf 55 kW nicht nur von einem falschen  Ausbaupotenzial, sondern zudem von einer falschen Zahlenbasis ausgegangen.“ Unter dem alten Wasserverbandsvorsitzenden sei noch von einer möglichen „Win-win-Situation“ aus Hochwasserschutz und Wasserkraftnutzung die Rede gewesen. Das habe sich unter dem neuen Verbands- und Gemeindechef von Oppenweiler, Steffen Jäger, „radikal geändert“, berichtet der Mühlenbesitzer.
Kämpfen weiter (v.r.): Beate, Finn und Dr.Ing....

Lebensbestimmend. Der junge Familienvater läuft engagiert Sturm gegen Pläne von Wasserverband und Gemeinde, den Flusslauf der Murr im Gefolge der Bauarbeiten für ein großes Rückhaltebecken zur Gänze zu verlegen und damit seine Rüflensmühle „auszutrocknen“. Schließlich produziert er mithilfe der Wasserkraft Strom. Der Mühlenbesitzer erwägt sogar, Strom direkt zu verkaufen, mithilfe einer neuen Elektro-Tankstelle auf seinem Grund. Zum anderen warnen er und die örtlichen Naturschutzverbände davor, ein großes Feuchtbiotop einfach zu verfüllen, wie von der Verwaltung im Zuge der Baumaßnahme geplant. Er reagiert empört: „Es ist unglaublich, die wollen aus der Murr einfach einen billigen Hochwasserkanal machen und bezeichnen diese Planung auch noch als ökologisch besonders wertvoll.“
 
Die Variante 3K

Rechtsweg ausschöpfen. Seine Gegner sind einflussreich: allen voran Oppenweilers Bürgermeister Steffen Jäger, des Weiteren Gemeinderäte, Unternehmen und Investoren. Dr. Küenzlen schreckt das nicht, die erste Klage gegen einen bereits ergangenen Planfeststellungsbeschluss wurde – zusammen mit der „ebenfalls von der Behörden-Willkür arg betroffenen Familie des Wasserbau-Ingenieurs Dieter Lind aus Oppenweiler“ auf den Weg gebracht. Beide sind fest entschlossen, den Rechtsweg notfalls bis zur letzten Instanz auszuschöpfen. „Unser großes Engagement für eine konstruktive Zusammenarbeit im Vorfeld dieses Beschlusses wurde einfach ignoriert und teilweise mit fachlichen vollkommen falschen Argumenten abgelehnt“, sagt Dr. Küenzlen zur Begründung.

Konstruktive Variante. Die beiden Bauingenieure belassen es nicht dabei, „Fehler der behördlichen Planungen aufzudecken – im ersten Planfeststellungsverfahren mussten solche bereits von öffentlicher Seite zugegeben werden.“ Vielmehr haben sie konstruktive eigene Hochwasserschutz-Pläne vorgelegt, wie namhafte Experten – etwa der Stuttgarter Professor Jürgen Giesecke, der „Papst“ auf dem Gebiet von Wasserkraftanlagen – bestätigen. Viel Zeit, Geld und Fachwissen haben sie investiert, um eine gemeinsame Lösung für alle Beteiligten zu erarbeiten. Im Mittelpunkt steht die Variante 3K für das Rückhaltebecken. „Wir schlagen darin eine vernünftige Lösung vor, die Hochwasserschutz, Energieerzeugung, Natur- und Landschaftsschutz sowie Naherholung ausgewogen berücksichtigt“, hebt Dr. Küenzlen hervor.
 
Wasserkraftschnecke als Lösung

Rück- und Ausblick. „Seit den letzten 100 Jahren ist meine Familie da und erbringt  mit den Unterhaltungsarbeiten am 1898 von der Gemeinde erbauten Wehr der Rüflensmühle zuverlässig Leistungen für den Hochwasserschutz und damit für die ganze Gemeinde“, sagt der Mühlenbesitzer und fährt fort: „Wie oft hat uns die Gemeinde in dieser ganzen Zeit deshalb schikaniert, weil sie mit ihren eigenen Planungen aus dem 19. Jahrhundert nichts mehr zu tun haben will. Jetzt will sie uns endgültig loswerden. Aber das hier ist unser Leben, das gebe ich nicht auf. Die Familie lebt seit über 260 Jahren in der Rüflensmühle vom und mit dem Wasser der Murr.“ Bei allen Schritten, die er unternimmt, informiert er umfangreich die Öffentlichkeit, „um die oftmals falschen Argumente – vor allem des Verbandsvorsitzenden Steffen Jäger – sachlich zu widerlegen“, wie er betont. Selbstmitleid, Jammern oder gar Verbitterung sind seine Sache nicht.
Der 39-Jährige wird von der regionalen Presse  mitunter – und da muss er schmunzeln – gerne mit einem Cartoon-Helden, dem kleinen Gallier Asterix, der bekanntlich trotz gigantischer Übermacht der römischen Legionäre nie klein beigegeben hat, verglichen. „Für mich zählen Fakten und konstruktive Planungen, die das Interesse aller Einwohner berücksichtigen, keine Polemik“, betont der Ingenieur.

Perspektiven für Metallbauer. Der Wissenschaftler mit dem großen Herzen für das traditionelle, mit immer mehr Vorschriften und Normen kämpfende Handwerk hat den Blick nach vorne gerichtet. Er weiß: Das Wasserrecht verpflichtet auch dazu, das im 19. Jahrhundert errichtete Stauwehr stets zuverlässig zu bedienen. Das tut seine Familie seit über 100 Jahren ohnehin – übrigens nicht immer mit der damals festgelegten Unterstützung der Gemeinde. Der Mühlenbesitzer wörtlich: „1929 gab es beispielsweise eine Wasserwehr aus elf Personen zur Unterstützung der Familie, davon ist heute so gut wie nichts mehr übrig und jede Unterstützung muss mühsam erbettelt werden“. Der dynamische Unternehmer denkt freilich an einen baldigen Ausbau seines kleinen Wasserkraftwerkes: „Heute – in Zeiten der Energiewende – werden Anlagen dieser Art wieder richtig interessant. Mit modernen Maschinen wie Wasserkraftschnecken können historische Standorte kostengünstig neu in Betrieb genommen oder deutlich ausgebaut werden“, erklärt er. „Ich beispielsweise würde meine Anlage gerne mit einer solchen Schnecke erweitern. Das würde bei mir nur rund 50 Prozent der Baukosten für eine althergebrachte Turbine verursachen und wäre zudem weitaus ökologischer.“ Die Wasserkraft der Murr wird genutzt, um im Mittel derzeit rund 200.000 kW/h pro Jahr an sauberer regenerativer Energie zu erzeugen. Nach seiner Überzeugung würden sich da übrigens auch lukrative Perspektiven und neue Aufträge für Metallbauer auftun nach dem Motto: Es muss nicht immer nur Solarenergie sein, Wasserkraft ist doch auch eine wichtige Art zur Erzeugung regenerativer Energie, die viel mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden muss.
 
Dienen dem Hochwasserschutz: die zuverlässigen...

„Grüne“ Rückendeckung? Ein Stück weit hofft Dr. Jürgen Küenzlen nach dem Regierungswechsel in Baden-Württemberg von der CDU hin zu den Grünen auf Rückendeckung aus Stuttgart. Im Kontakt ist er mit den schwäbischen Grünen-Landtagsabgeordneten Thomas Marwein und Wilhelm Halder, die seiner Meinung nach beide die im Wahlkampf angekündigte Bürgernähe leben und sich mit der Thematik vor Ort mit großem Engagement beschäftigen.
Dorn im Auge. Das Problem scheint indessen nach Ansicht neutraler Beobachter mehr regionaler beziehungsweise lokaler Natur zu sein. Die Rüflensmühle ist dem Wasserverband und vorm allem dem Bürgermeister von Oppenweiler offenbar ein Dorn im Auge, wie in Oppenweiler nicht nur hinter vorgehaltener Hand zu hören ist. Vor allem, wenn es um das ehrgeizige und rasche Umsetzen der Hochwasserschutz-Planung gehe, die nach dem Hochwasserereignis vom Januar 2011 gemeindeübergreifend Vorrang habe. Dr. Küenzlen wörtlich: „Dabei vergisst man nur zu gerne, dass es sich 2011 lediglich um ein Hochwasserereignis gehandelt hat, dass statistisch alle 50 Jahre auftritt. Die hohen Sachschäden waren ganz einfach der Problematik geschuldet, dass vor allem große Firmen auf billigem Bauland – und ohne eigenen Hochwasserschutz – teure Produktionen direkt am Fluss errichtet haben.“ Schon vor vier Jahren hatten die immer wieder vom Hochwasser bedrohten Städte und Gemeinden Murrhardt, Backnang, Sulzbach und Oppenweiler einen Planungsvorschlag mit Rückhaltebecken sowie innerörtlichen Mauern und Dämmen gebilligt. Von mehreren Varianten sei nach langen Beratungen – so lauten lokale Presseberichte und Aussagen des Verbandvorsitzenden Steffen Jäger – nur eine als tragfähig für das Becken an der Rüflensmühle und deshalb durch das Land als förderwürdig übrig geblieben, nämlich die heute umstrittene Verlegung der Murr. Einziger Nachteil: Die Rüflensmühle bekäme nicht mehr genügend Zufluss. Die Kosten für eine eventuelle Zuleitung müsse die Gemeinde aufbringen, „weil das Land dafür nicht einspringt“, so wird Bürgermeister und Verbandschef Steffen Jäger immer wieder zitiert. Im Gegenzug heißt es jedoch von Seiten des zuständigen Regierungspräsidiums aus Stuttgart, berichtet Dr. Küenzlen, dass noch keinerlei Entscheidung über die Förderfähigkeit einer Rückhaltebeckenvariante gefallen sei, d. h. auch noch keine Ablehnung der Förderung einer Zuleitung zur Rüflensmühle von offizieller Seite erfolgt ist.
Stark betroffen beim Hochwasser 2011: ein...
Keine Optionen. Die Stilllegung seiner Wasserkraftanlage ist für  Dr. Küenzlen gar keine Option. Gleichwohl bestätigt der Mühlenbesitzer, man habe ihm finanzielle Offerten gemacht. So habe ihm der Verbandsvorsitzende angeboten, eine Photovoltaik-Anlage zu finanzieren, die den gleichen Ertrag wie sein Wasserkraftwerk im heute vorhandenen Ausbauzustand liefern könne. Zudem habe ihm der Verband bei einem Verzicht auf das Wasserrecht eine Summe in bar in Aussicht gestellt. „Aber das sind nicht meine Optionen“, rückt er die Lage zurecht.
Letztlich weiß er sich einig mit dem baden-württembergischen Umweltminister Franz Untersteller, der kürzlich betont hat: „Der Beitrag der kleinen Wasserkraft stellt einen wichtigen Baustein zur Stromerzeugung dar.“ Zudem sei, fügt Dr. Küenzlen hinzu, seine Planungsvariante 3K im Vergleich zu den etwa sechs Millionen Euro Kosten für das Rückhaltebecken und zusätzlichen zehn Millionen Euro für innerörtliche Schutzmaßnahmen in der Gemeinde keine  wirklich spürbare Erhöhung der Gesamtbaukosten, die vom Verband selbst  für den ganzen geplanten Hochwasserschutz auf rund 40 Millionen Euro beziffert werden.

Resümee. Die Ursachen für das jahrelange Hochwasserdilemma sieht Dr. Küenzlen letztlich in einer Summe von Fehlentscheidungen der Gemeinde Oppenweiler und der Unternehmen/Grundstückseigentümer selbst, gepaart mit „unfassbaren Fehleinschätzungen und unglaublicher Ignoranz gegenüber Expertenmeinungen“. Der Mühlenbesitzer ergänzt: „Die Gemeinde hat sehenden Auges historisch immer wieder überflutetet  Flächen bebauen lassen, um steuerträchtiges Gewerbe anzusiedeln. Sie hat gehandelt wie eine gierige Geldregierung. Im Jahre 1970 gab die lokale Presse noch katastrophale Hochwasserschäden in Höhe von mehreren 100.000 Mark für Oppenweiler an, im Jahr 2011 waren es durch die deutlich gewachsenen Produktionsbetriebe (ohne eigenen Hochwasserschutz) schon über 20 Millionen Euro.“

Empfehlung. Der unbeugsame Kämpfer für die Rechte seiner Familie deutet bei unserem Besuch nach der Besichtigung der Rüflensmühle auf eine Passage in einem Artikel in der „Stuttgarter Zeitung“. Mit Blick auf die öffentliche Verwaltung heißt es dort: „Statt alle Profiteure am jetzt forcierten Hochwasserschutz zu beteiligen, gehe man lieber den Weg des geringsten Widerstandes und entledige sich eines querdenkenden Geistes“.
Sein persönliches Resümee nach all den Jahren des Streites formuliert Dr.-Ing. Jürgen Küenzlen unmissverständlich: „All dies zeigt, dass man selbst für seine Interessen einstehen muss, da die Verwaltung nicht immer alles richtig macht oder machen will, wenn es um ihre eigenen, oftmals finanziellen, Interessen geht. Wer sich in unserem System als Kleinunternehmen nicht fachlich gut gerüstet gegen große Planungen, die einen selbst negativ betreffen, zur Wehr setzt, wird schlicht und einfach untergebuttert, wenn es um die finanziellen Interessen anderer geht“.                         

Örtliche Lage beim Hochwasser 1970
 
Gleiche Stelle, Stand der Bebauung 2012
bu



Die Variante 3K

Eine umweltfreundliche Kombination

Mit der von Dr. Jürgen Küenzlen und Dieter Lind vorgeschlagenen Variante 3K wird nach ihren Worten eine Lösung unter Berücksichtigung aller betroffenen Belange präsentiert. Wörtlich heißt es unter anderem:
„Die Variante 3K ermöglicht durch eine moderne Stauraumbewirtschaftung, eine moderne Wehranlage und einen Schütz im Damm zur Abschottung des Mühlkanals bei Hochwasser und Beckeneinstau die gleichen Möglichkeiten für den Hochwasserschutz wie die vom Wasserverband vorgeschlagene Variante 3B.
Die vorgeschlagenen Technikbauwerke sind seit Jahrzehnten in der Praxis weltweit bestens bewährt und als sehr betriebssicher einzustufen. Durch die Stauraumbewirtschaftung im Hochwasserfall kann das Staugebiet der Rüflensmühle als zusätzliches Beckenvolumen genutzt werden. Weiter wird bei Variante 3K der historische, seit rund 800 Jahren vorhandene Grundwasserspiegel auf dem vorhandenen Niveau gehalten. Am Gebäude der Rüflensmühle beträgt der Höhenunterschied rund 3 m, was bei Variante 3B zu einem entsprechenden Absinken des Grundwasserspiegels in diesem Bereich führen würde. Im Gegensatz zur Variante 3B nutzt die Variante 3K das neue Flussbett nur als Flutmulde bei höheren Wasserständen. Dieser Ansatz bietet den Vorteil, dass die Rüflensmühle nicht nur mit ausreichend Wasser versorgt, sondern das Kraftwerk Rüflensmühle sogar deutlich erweitert werden kann. Der Ausbau wurde bereits im Jahr 1998 geplant und im April 2011 beim zuständigen Landratsamt beantragt. Mit dem Einbau einer kostengünstigen und vor allem fischverträglichen Abstiegsmöglichkeit für die Fische – einer Wasserkraftschnecke – wäre eine Leistungserhöhung von rund 50 %, d. h. eine zusätzliche  Leistung von rund  100.000 kW/h an regenerativer Energie pro Jahr bei Baukosten von unter 130.000 Euro möglich.“

Ökologischer Ausbau

Wasserkraftschnecke als Lösung

Bereits 1998 stand das Ziel eines ökologisch verträglichen Ausbaus im Vordergrund. Dr. Jürgen Küenzlen und Dieter Lind haben ein Konzept erarbeitet, um vor allem in Niedrigwasserzeiten den Altarm der Murr mit ausreichend Wasser zu versorgen. Das Konzept in Auszügen:

„In Niedrigwasserzeiten verfügt nach Angaben der beiden Experten derzeit nur der fast 200 m lange Triebwerkskanal über ausreichend Wasser, der Altarm wird lediglich mit der geringen Mindestwassermenge versorgt. Die detaillierte Untersuchung ergab, dass eine zweite Turbine im derzeitigen Leerschuss der Anlage nur eine um ca. 15 % geringere Leistungsausbeute – bedingt durch eine etwas geringere Fallhöhe – erzielen würde im Vergleich zum Ersatz der vorhandenen Turbine durch eine deutlich größere neue Turbine. Durch diese Planungsvariante mit einer zweiten Turbine würde der Altarm jedoch kurz unterhalb der heutigen Stauhaltung bzw. des Fischaufstiegs in Variante 3K wieder mit ausreichend Wasser versorgt werden. Die Betriebssicherheit würde durch zwei getrennte Turbinen ebenfalls steigen. Aus diesen Gründen wurde die Entscheidung getroffen, eine zweite Anlage zu planen.
Bestandteile der Planung aus dem Jahr 1998 waren bereits ein neuer Fischaufstieg (als Ersatz für den Beckenpass aus dem Jahre 1965) und eine an das Gewässer angepasste dynamische Mindestwasserregelung. Ebenfalls sollte das ökologisch wichtige natürliche Schwemmgut wie Laub und Äste durch eine entsprechende Rechenplanung im Gewässer verbleiben. Bedingt durch die technischen Entwicklungen der letzten Jahre bei Wasserkraftmaschinen wurde entgegen der Planung aus dem Jahr 1998 inzwischen die geplante Turbine durch eine Wasserkraftschnecke ersetzt. Damit wird die Gesamtkonzeption der Wasserkraftanlage Rüflensmühle um eine Fischabstiegsmöglichkeit erweitert.
Die Montage der Anlage in den derzeitigen Leerschuss kann ohne größere Eingriffe in den Fluss erfolgen. Teure Betonarbeiten sind ebenfalls nicht notwendig. Die Ausführungsvariante der Wasserkraftschnecke in einem Stahlrohr berücksichtigt weiter auf einfache Art und Weise die Anforderungen an den Schallschutz.“

Sonntag, 12. August 2012

Wo kommen die angeblich so hohen Baukosten für die Variante 3K eigentlich her?

Herr Jäger und der Wasserverband reden in der Öffentlichkeit ja immer so gerne darüber, dass die von uns vorgeschlagene Variante 3K sooooooo viel teurer als die Variante 3b und sooooooo viel nachteiliger für den Hochwasserschutz ist und deshalb der Verband und alle Gemeinde- und fast alle Stadträte deshalb die 3b haben wollten.

Tja, endlich wissen wir, warum das angeblich so sein soll. Komisch aber, dass es den ganzen Gemeinde- und Stadträten so vor der Abstimmung schon schriftlich ebenfalls vorlag. Hier einige Kostproben:

Die zusätzlichen Kosten beinhalten eine komplette Bundesstraßenbrücke für die B14. Jetzt können Sie sich selbst fragen, was dann noch an Zusatzkosten – zur Vermeidung der Zerstörung der Rüflensmühle – für den Hochwasserschutz übrig bleibt, wenn wir aus rund 2,2 Mio. Euro eine komplette Bundesstraßenbrücke und die Kosten für die Verschiebung der Einmündung der B14 wieder raus rechnen? Aber selbst dafür sind Herr Jäger und der Wasserverband noch zu geizig. Hochwasserschutz eben nur auf Kosten Einzelner.

Interessanterweise wurde dies öffentlich so nie im Detail dargestellt. Man redete immer nur von den höheren Kosten und den Nachteilen für den Hochwasserschutz und damit das Rückhaltebecken, bei Erhalt der Rüflensmühle. Die Straße hat damit aber gar nichts zu tun. Die Straße ist eine andere "Baustelle" und gehört nicht einmal zur Planfeststellung des Beckens dazu. Es ist ja nicht einmal klar, ob und wann überhaupt diese Straße gebaut werden wird. Um Baukosten für ein rein "visionäres" Zukunftsprojekt zu sparen, will man mich enteignen? Was soll das bitte für ein politisches System sein im Murrtal, demokratisch ist so was für mich jedenfalls nicht?

Auch die offizielle Aussage zur Leistungsfähigkeit der Variante 3K im Vergleich zu 3b liest sich spannend. Da heißt es nämlich zur Hochwassersituation für die Unterlieger wörtlich: 

"Die Variante 3K stellt für Oppenweiler und die Unterlieger einen sicheren und höherwertigen Hochwasserschutz dar im Vergleich zur Variante 3a, da die Abgabemenge aus dem Becken zwischen 128 m³/s und 121 m³/s liegen wird. Im Vergleich zu Variante 3b wirkt die Variante K sehr wahrscheinlich nachteilig"

Was heißt denn jetzt bitte "sehr wahrscheinlich nachteilig"? Die Variante 3K hat eben gerade keine Nachteile in Sachen Hochwasserschutz, sondern hat bei entsprechender Detailausbildung die gleiche Leistungsfähigkeit wie die Variante 3b. Man hat es aber so schön formuliert, dass man nicht zugeben muss, dass die 3K ebenfalls fürs Hochwasser und das geplante Becken funktioniert :-)

Weiter hat man wirklich ganz große Kreativität zur Beurteilung der Betriebssicherheit der Variante 3K bewiesen:

"Die Betriebssicherheit des Hochwasserrückhaltebeckens und damit der Hochwasserschutz für Oppenweiler und Backnang hängt im Wesentlichen von der Funktion des Schlauchwehres ab". 

Diese Aussage zeugt schon von extremer "Phantasie", wenn plötzlich der gesamte Hochwasserschutz für Oppenweiler und Backnang an einem kleinen Schlauchwehr der Variante 3K hängen, oder? Ich dachte, die innerörtlichen Schutzmaßnahmen reichen voll und ganz für ein hundertjähriges Hochwasser. Zumindest behaupten das Herr Jäger und auch sein Planer. Man braucht das Becken nämlich nur für einen Freibord und den zukünftigen Klimafaktor? Jetzt hängt plötzlich am Schlauchwehr der Variante 3K der ganze Hochwasserschutz für Backnang und Oppenweiler? 

Wie sagte einmal ein Wasserbauingenieur zu mir in Sachen Betriebssicherheit eines Schlauchwehres: "im Notfall nimmt man eine Flinte und schießt ein Loch in den Schlauch". Wenn nur der ganze Hochwasserschutz so betriebssicher wäre...
 
Sorry, da fragt man sich doch, ob die Gemeinde- und Stadträte, die alle – mit ganz wenigen Ausnahmen (danke nochmal) – für unsere Enteignung gestimmt haben, dieses Papier überhaupt jemals gelesen haben und warum man diese Dinge nicht auf der Internetseite des Verbandes öffentlich findet, wo Herr Jäger doch meint, dass er umfangreich über die ganzen Planungen informiert?

Herr Jäger dazu  in einem Brief an mich:

"Ihr Vorwurf, der Wasserverband habe nicht über die Planungen informiert, geht daher komplett an der Realität vorbei. Vielmehr habe ich von verschiedenster Seite sehr positive Rückmeldungen bezüglich der hohen Transparenz der geplanten Hochwasserrückhaltemaßnahmen erhalten".

Ok, er könnte ja mit einem Recht haben: seine "Realität" ist vielleicht eine ganz andere als meine. Er informiert eben über seine "Realität"....


Freitag, 27. Juli 2012

Klage eingereicht!


PRESSEMITTEILUNG
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss innerörtlicher Hochwasserschutz Oppenweiler eingereicht
Am 26.07.2012 wurde von Frau Karin Lind und Herr Dr. Jürgen Küenzlen eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die innerörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen in Oppenweiler beim Verwaltungsgericht in Stuttgart eingereicht. Da bereits im Vorfeld vom Wasserverband Murrtal in verschiedenen Fällen „Halbwahrheiten“ verbreitet wurden, möchten wir hiermit über den Grund unserer Klage informieren.
Die Gemeinde Oppenweiler plant einen Hochwasserschutz für Bebauungen, die in historisch seit Jahrhunderten bekanntes, hochwassergefährdetes Gebiet gebaut wurden. Selbst das Hochwasser von 1970 konnte nicht verhindern, dass in dessen Folge das gesamte Tal endgültig zugebaut und der Abflussquerschnitt im Tal für die Oberlieger nahezu geschlossen wurde. Selbst in den neunziger Jahren hat die Gemeinde Oppenweiler z. B. noch das Feuerwehrgerätehaus in diesen Bereich gebaut und muss es heute bei jedem größeren Hochwasser räumen. Diese ganze Bebauung erfolgte immer ohne jede Rücksicht auf die Oberlieger und die Konsequenzen für die Hochwasserthematik. Selbst bei der Aufstellung des letzten Bebauungsplanes für das Baugebiet Seelenwinkel im Jahre 1993 wurde die schriftliche Einwendung von Herrn Dr. Jürgen Küenzlen gegen weitere Bebauungen ignoriert und der Bebauungsplan vom Gemeinderat verabschiedet, um weitere Gewerbesteuereinnahmen zu erzielen.
In der aktuellen Planung wurden nun wieder die Anforderungen der Oberlieger nicht im Detail untersucht. Erst durch die Einsprüche von Frau Karin Lind und Herrn Dr. Jürgen Küenzlen musste die ursprüngliche Planung nachgebessert werden. Es konnte aufgezeigt werden, dass deutliche Nachteile für die Oberlieger in der zur Planfeststellung eingereichten Planung vorhanden waren.  Vom Wasserverband und dessen Planungsbüro musste zugegeben werden, dass ein zusätzlicher, entlastender Abfluss über die Straßen des Gewerbegebietes in der ursprünglichen Planung übersehen wurde und dieser Bereich nun neu geplant werden musste. Bezeichnend daran ist, dass kein anderer Oberlieger Interesse am eigenen Hochwasserschutz hat, sondern sich einfach blind auf die Aussagen von Herrn Jäger zur Planung des Verbandes verlassen hat. Selbst der Gemeinderat hat unsere Sorgen im Vorfeld komplett ignoriert. In den aktuellsten Unterlagen des Planungsbüros wurde nun begründet, dass die Oberlieger keine weiteren Nachteile haben werden, da das Hochwasser im Januar 2011 bereits fast ein hundertjähriges Hochwasser gewesen sei. Bisher war in der Presse immer von einem beinahe fünfzigjährigen Hochwasser im Januar 2011 die Rede. Für den Nachweis, dass die Berechnungen des Planungsbüros jedoch korrekt sind, muss es aber zwingend fast ein HQ 100 gewesen sein. Herr Jäger selbst hat in der Krone in Sulzbach am 12.07.12 nochmals persönlich in großer Runde betont, dass es sich im Januar 2011 um ein HQ 50 gehandelt habe. Selbst der nun vorliegende Planfeststellungsbeschluss bezeichnet das Hochwasser vom Januar 2011 als ein HQ 50. Im gewässerkundlichen Jahrbuch des Pegels Murr aus dem Jahr 2011 ist das Hochwasser mit 149 m³/s angegeben. Ein HQ 50 ist nach den Unterlagen zum Pegel Oppenweiler erst bei einem Abfluss von 161 m³/s vorhanden. Laut aktuellen Unterlagen vom verantwortlichen Planungsbüro soll das Januarhochwasser aber 175 m³/s  gehabt haben, da nur dann das verwendete Rechenmodel plausible Werte ergibt. Alles also extrem verwirrende Angaben, die nicht nachvollziehbar und vor allem nicht glaubhaft sind. Da sich bereits Planungsnachlässigkeiten mit extrem nachteiligen Auswirkungen auf die Oberlieger im Verfahren gezeigt haben, wird nun bei diesen widersprüchlichen Angaben eine umfangreiche Überprüfung im Gerichtsverfahren notwendig. Weiter zeigen die aktuellen Unterlagen einen weiteren Rückstau auf die Oberlieger durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen. Weitere Nachteile sind für uns Oberlieger jedoch vollkommen inakzeptabel.
Bei Frau Lind wird ein Hochwasserschutz abgelehnt, da im Jahre 1956 auf die Hochwassergefahr bei der Bebauung bereits hingewiesen wurde. Die restlichen Gebiete werden mit rund 10 Millionen an Steuergeldern geschützt, weil die Gemeinde nach 1956 qualifizierte Bebauungspläne für historisch immer wieder überschwemmtes Gebiet erlassen hat. Diese Bebauung hat deutliche Nachteile für Frau Lind verursacht, weshalb der Einfluss dieser Bebauung nun auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens werden wird.
Weiter entspricht die aktuelle Hochwasserschutzplanung nur dann dem Stand der Technik mit Freibord und Klimafaktor, wenn das Rückhaltebecken hinter der Rüflensmühle gebaut wird. D. h. es wird ein Rückhaltebecken vorausgesetzt, das in der aktuellen Planung die Enteignung der Wasserkraftanlage von Herrn Dr. Jürgen Küenzlen vorsieht. Gegen dieses Planfeststellungverfahren wird es ebenfalls eine Klage geben, um den Bau des Beckens in seiner jetzigen Form bzw. den Bau ganz zu verhindern.
Von Herrn Dr. Jürgen Küenzlen wurde versucht, mit den betroffenen Unternehmen in ein Gespräch zu den nachteiligen Auswirkungen des Hochwasserschutzes zu kommen. Kein einziges Unternehmen hatte Interesse daran, sich mit den nachteiligen Folgen des eigenen unternehmerischen Handelns auf andere betroffene Mitmenschen auseinanderzusetzen. Die meisten Geschäftsführer haben das Gesprächsangebot sogar vollständig ignoriert und nicht einmal beantwortet bzw. den angebotenen Termin abgesagt. Frau Karin Lind hat umfangreich versucht, zusammen mit Herrn Jäger eine konstruktive Lösung für das Hochwasserproblem zu finden. Bisher noch ohne konkretes Ergebnis. Außer einer geliehenen Pumpe und einigen Sandsäcken ist kein konkretes Angebot durch den Wasserverband erfolgt, weshalb nun diese Klage erforderlich wurde, da mit Herrn Jäger bisher keine konstruktiven Diskussionen zur Lösung der Thematik möglich waren. Herr Jäger war bisher nicht bereit, auf extrem negativ betroffene Bürger offen zuzugehen, um einvernehmliche Lösungen gemeinsam auszuarbeiten. Er setzte mit voller Überzeugung alleine auf die Macht und Stärke der Verwaltung. Damit verhindert Herr Jäger nun persönlich den von ihm angeblich so engagiert vorangetriebenen Hochwasserschutz, da nur er als Verbandvorsitzender andere Entscheidungen hätte forcieren können. Wir haben keine anderen Möglichkeiten, als in einem jahrelangen Rechtsstreit für unsere Interessen einzustehen. Dafür bitten wir abschließend nochmals um Verständnis.


Sonntag, 22. Juli 2012

Fachbeitrag über die Rüflensmühle im wassertriebwerk Heft 07/2012


Der nachfolgende Beitrag ist nun endlich die erste deutschlandweite Veröffentlichung zu unserem Thema. Das Interesse an der Problematik nimmt immer mehr zu.

 

Es wird auch Zeit, dass man über die Taten und vorallem die falschen Argumente des Wasserverbandes Murrtal deutschlandweit lesen kann, weitere deutschlandweite Publikationen sind derzeit in Arbeit....

 

Ökologischer Ausbau der Wasserkraftanlage Rüflensmühle


Historische Situation

In der Rüflensmühle in Oppenweiler wird nachweisbar bereits seit dem Jahre 1231 die Kraft des Wassers zur Energieerzeugung genutzt. Damit ist die Rüflensmühle eine der ältesten Wasserkraftanlagen in Baden-Württemberg und eine der wenigen Mühlen, deren Entstehungs- und Lebensgeschichte über fast 800 Jahre sehr detailliert bekannt und dokumentiert ist.

Die Rüflensmühle wurde 1746 vom örtlichen Adelsgeschlecht an den direkten Urahn der Familie Küenzlen verkauft und ist damit seit 266 Jahren ununterbrochen in Familienbesitz. Im Jahr 1941 wurde das Wasserrad durch die erste Turbine ersetzt und die Rüflensmühle 1947 an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Im Jahr 1998 wurde die Erweiterungsmöglichkeit des Kraftwerks im Rahmen einer Diplomarbeit bei Herrn Prof. Dr. Jürgen Giesecke an der Universität Stuttgart umfangreich untersucht. Bisher nutzt die Rüflensmühle nur 1320 l/sec für die Energieerzeugung. Gemäß der Studie „Ausbaupotenziale der kleinen Wasserkraft im Einzugsgebiet des Neckars“ und eigener Untersuchungen wäre ein Ausbau auf rund 2,6 m³/sec und damit eine Leistungserhöhung um fast 50 % auf rund 300.000 kWh/Jahr möglich.

Bereits 1998 stand das Ziel eines ökologisch verträglichen Ausbaues im Vordergrund. Es wurde ein Konzept erarbeitet, um vor allem in Niedrigwasserzeiten den Altarm der Murr mit ausreichend Wasser zu versorgen. In Niedrigwasserzeiten verfügt derzeit nur der fast 200 m lange Triebwerkskanal über ausreichend Wasser, der Altarm wird lediglich mit der Mindestwassermenge versorgt. Die detaillierte Untersuchung ergab, dass eine zweite Turbine im derzeitigen Leerschuss der Anlage nur eine um ca. 15 % geringere Leistungsausbeute – bedingt durch eine etwas geringere Fallhöhe – erzielen würde im Vergleich zum Ersatz der vorhandenen Turbine durch eine deutlich größere Rohrturbine.

Durch diese Planungsvariante mit einer zweiten Turbine würde der Altarm jedoch kurz unterhalb der Stauhaltung wieder mit ausreichend Wasser versorgt werden. Die Betriebssicherheit würde durch zwei getrennte Turbinen ebenfalls steigen. Aus diesen Gründen wurde die Entscheidung getroffen, eine zweite Anlage zu planen. Bestandteile der Planung aus dem Jahr 1998 waren bereits ein neuer Fischaufstieg (als Ersatz für den Beckenpass aus dem Jahre 1965) und eine an das Gewässer angepasste dynamische Mindestwasserregelung. Ebenfalls sollte das ökologisch wichtige natürliche Schwemmgut wie Laub und Äste durch eine entsprechende Rechenplanung im Gewässer verbleiben. Bedingt durch die technischen Entwicklungen der letzten Jahre bei Wasserkraftmaschinen wurde entgegen der Planung aus dem Jahr 1998 inzwischen die geplante Kaplanturbine durch eine Wasserkraftschnecke ersetzt. Damit wird die Gesamtkonzeption der Wasserkraftanlage Rüflensmühle um eine Fischabstiegsmöglichkeit erweitert. Die Montage der Anlage in den derzeitigen Leerschuss (vorhandene Breite über 2 m) kann ohne größere Eingriffe erfolgen. Teure Betonarbeiten sind ebenfalls nicht notwendig. Die Ausführungsvariante der Wasserkraftschnecke in einem Stahlrohr berücksichtigt weiter auf einfache Art und Weise die Anforderungen an den Schallschutz für die Umgebung.


Situation mit vorhandenem Leerschuss zum Einbau einer Wasserkraftschnecke

Für die Wasserkraftschnecke sind nur ein Fundament am Fußpunkt der Anlage, ein sehr einfaches Einlaufbauwerk sowie kleinere Abbrucharbeiten notwendig. Damit konnten die geplanten Investitionskosten durch Wegfall eines Gebäudes für die ursprünglich geplante Kaplanturbine und die dafür erforderlichen, umfangreichen Betonierarbeiten um rund 40 % reduziert werden. Weiter ist kein Eingriff in das Gewässer notwendig, da die gesamte Baumaßnahme im bereits vorhandenen Leerschuss vorgenommen wird.

Grundfunktion der geplanten Wasserkraftschnecke

Die Wasserkraftschnecke kann prinzipiell als energetische Umkehr der Archimedischen Schraube verstanden werden. Das Wasser läuft in die Schnecke und erzeugt damit eine Drehbewegung, die mittels eines Getriebes und eines Generators in elektrische Energie umgewandelt wird. Im Zulauf der Anlage genügt ein Grobrechen, um größere Fremdkörper abzuhalten; feine Schwemmstoffe können direkt im Gewässer verbleiben. Der Notfallschieber im Zulauf der Anlage wird bei Betriebsstörungen oder Wartungsarbeiten geschlossen und unterbindet den Wasserzufluss zur Schnecke.

Geplante Ausführung der Wasserkraftschnecke im vorhandenen Leerschussbauwerk mit minimalem Eingriff in das bestehende Bauwerk (Planung Firma REHART GmbH)

Hochwasserschutz und die damit geplante Enteignung des Wasserrechtes

Diese ökologischen Ausbaupläne – mit Fischaufstieg und Mindestwasser – liegen seit rund 14 Jahren in der Schublade, da die Erfahrungen mit dem zuständigen Landratsamt Rems-Murr-Kreis und der Gemeindeverwaltung Oppenweiler wenig Mut machten, diese ökologische Aufwertung der Murr im Kraftwerksbereich durch einen Kraftwerksausbau auch in die Tat umsetzen zu können. Im Jahr 2011 wurde dann nach der Atomkatastrophe in Japan und dem Wechsel der Landesregierung in Baden-Württemberg von Schwarz auf Grün der Entschluss gefasst, die Ausbauplanung nun endlich in die Tat umzusetzen, nachdem erste Gespräche mit der örtlichen Verwaltung bereits 2010 stattgefunden hatten. Angedacht war weiter (durch diese frühzeitige Offenlegung der Planung), eine Integration des Kraftwerksausbaus in die derzeit laufende Planung für den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens im Staugebiet der Rüflensmühle zu erreichen. Bei den ersten Gesprächen wurde von Seiten des damaligen Verbandsvorsitzenden des Wasserverbandes die Planungsidee im Rahmen des Hochwasserschutzes noch als mögliche „win-win-Situation“ bezeichnet.

Einige Monate später wechselte der Verbandsvorsitz auf den Bürgermeister von Oppenweiler, Herrn Steffen Jäger, und damit auch das Interesse an einer möglichen Wasserkraftanlagenerweiterung. Der Wasserverband wollte nun nur noch das Wasserrecht der Rüflensmühle erwerben, um die geplante Verlegung der Murr in ein neues Flussbett so kostengünstig wie möglich realisieren zu können. Von einer gemeinsamen Planung war nicht mehr die Rede. Nachdem von Seiten der Familie Küenzlen der Verkauf des Wasserrechtes kategorisch abgelehnt wurde, da mit dem Verlust des Wasserrechts auch die einmalige Inselwohnlage verloren gehen würde, wurde noch der Tausch gegen eine Fotovoltaikanlage angeboten. Als auch dieses Angebot abgelehnt wurde, fiel die Entscheidung, ein Enteignungsverfahren für das Wasserrecht im Rahmen der Planfeststellung für das Rückhaltbecken in Gang zu setzen. Eine von unserer Seite vorgeschlagene alternative Beckenplanung wurde abgelehnt, da angeblich der Abbruch der Stauhaltung aus ökologischen Gründen – zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie – zu bevorzugen sei. 

Eines der wichtigsten Argumente des Verbandes, die für eine Enteignung des Wasserrechtes sprechen, ist die Wirtschaftlichkeit der Wasserkraftanlage Rüflensmühle mit der maximal möglichen Ausbauleistung auf 55 kW. Diese wird auf Grund der Studie „Ausbaupotenziale der kleinen Wasserkraft im Einzugsgebiet des Neckars“ als unwirtschaftlich bezeichnet. Auf der Internetseite des Wasserverbandes Murrtal (www.murrhardt.de) findet sich dazu am 27.05.2012: „Ebenfalls belegt wird dies durch die Studie „Ausbaupotential der Wasserkraft bis 1000 kW im Einzugsgebiet des Neckars unter Berücksichtigung ökologischer Bewirtschaftungsziele“ (Auftraggeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft B.W., Bearbeitung: Büro am Fluss, Mai 2011). Nach dieser ist der Standort Rüflensmühle als "unwirtschaftlich" einzustufen.“ Dass die Studie in keinem Fall die Wirtschaftlichkeit eines vorhandenen Standortes beurteilt hat, sondern nur das Ausbaupotential, und zudem von einer falschen Zahlenbasis ausgeht, interessiert in der Argumentation des Verbandes – wie man im Internet nachlesen kann – nicht. Außerdem ist es nicht Aufgabe einer Behörde oder sonstigen Stelle, über die Wirtschaftlichkeit zu befinden. Das Risiko der Investition trägt ja schließlich der Unternehmer immer selbst. Die Investition in den Ausbau der Rüflensmühle wäre – entgegen den Aussagen der öffentlichen Verwaltung – ein sehr wirtschaftliche, da nur geringe Ausbaukosten anfallen würden.

Es wird mit vielen unsachlichen Argumenten von einigen Wasserkraftgegnern versucht, in der Öffentlichkeit und der Presse darzustellen, dass neuerdings kleine Wasserkraftanlagen im Allgemeinen unökologisch und unwirtschaftlich sind und es deshalb angeblich nur von Vorteil ist, diese für die wichtige Durchgängigkeit nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie abzureißen. Dieser Haltung kann nicht zugestimmt werden.

Detaillierte Informationen zum derzeitigen Planungsstand und der Situation vor Ort finden interessierte Leser unter http://rueflensmuehle.blogspot.de.

Samstag, 21. Juli 2012

PKW-Maut für Oppenweiler!

Einfach unglaublich, mit welcher Selbstverständlichkeit Bürgermeister Steffen Jäger immer mehr Geld von anderen für das Dorf Oppenweiler fordert. Kaum erfährt er, dass es wohl kein Geld für die Bundesstraße 14 geben wird, weil die Kassen einfach leer sind, ruft er gleich nach der PKW-Maut, damit fürs Dorf noch mehr Geld zur Verfügung steht (letzter Absatz Beitrag BKZ).

Die vielen Millionen an Landesmitteln, die Oppenweiler für den Hochwasserschutz seiner Bausünden schon abkassiert, reichen ihm einfach noch nicht. Jetzt sollen auch noch die Autofahrer ran und mit der PKW-Maut die B14 finanzieren. Ich glaube, langsam müsste die grenzenlose Geldgier des Dorfes auf Kosten Dritter jedem auffallen....

Wie sagte Thomas Marwein bei der Veranstaltung in Sulzbach sinngemäß: Oppenweiler hätte ja die Möglichkeit die Kosten für die B14 vorzufinanzieren und später eine Erstattuung zu erhalten, wenn wieder Geld in den Kassen ist.

Wenn man dafür die Hochwasserschutzmillionen aus der Gemeindekasse nehmen würde, hätte man zumindest ein Anfangskapital und könnte Land/Bund ein Angebot zur Beteiligung am Bau der B14 unterbreiten d. h. eine umfangreiche Mitfinanzierung anbieten. Die Umgehung B19 von Gaisbach wurde auch schnell gebaut, weil die Stadt Künzelsau sich umfangreich an den Kosten beteiligt hatte.

Am Hochwasserschutz könnte man dann die ganzen großen Unternehmen von Oppenweiler, die massiv vom Hochwasserschutz profitieren, beteiligen und die Kosten für die Baumaßnahmen und den Ausgleich für die extrem negativ betroffenen Familien damit leisten. Man will aber ja lieber die Unternehmer nicht zur Kasse bitten, sondern immer noch mehr Geld vom Steuerzahler abgreifen, da darf es dann auch gleich die PKW Maut sein. Das ist einfacher und für Herrn Jäger halt deutlich bequemer wie unangenehme Gespräche mit den Geschäftsführern der Konzerne zuführen.

Wie sagte doch mein Anwalt: man hat keinen Rechtsanspruch auf Hochwasserschutz - weshalb die Rüflensmühle oder die Familie Lind gar keinen Objektschutz bekommen - dann kann man aber auch die Firmen an den Kosten beteiligen, wenn diese schon den Schutz für Gebäude und Produktionen erhalten und darauf gar keinen Rechtsanspruch haben!

Warum sollen also immer die Steuerzahler und einzelnen  Familien für die Bausünden und Fehlplanungen anderer aufkommen bzw. die Buse für diese Sünden leisten?

Freitag, 6. Juli 2012

Vortrag von Thomas Marwein MdL zum Thema Hochwasserschutz am 12.07.12 in Sulzbach/Murr

Am Donnerstag, den 12. Juli 2012, hat Herr Thomas Marwein einen Vortrag zum Thema "Hochwasserschutz – ein Gewinn für Mensch und Umwelt" gehalten. Mit dabei war auch Herr Halder, der sich von Anfang an für den Hochwasserschutz in Oppenweiler interessiert und erst den Kontakt zu Herrn Marwein ermöglicht hat. Die wichtigsten Aussagen von Herrn Marwein konnte man heute in der Backnanger Zeitung nachlesen. 

Auch Bürgermeister Steffen Jäger hat einmal mehr wieder sein Bestes gegeben. Eine seiner schönsten Aussagen will ich Ihnen, liebe Leser, nicht vorenthalten. Er hat auf meine Frage, ob man nun beim innerörtlichen Hochwasserschutz den Acker eindeicht, geantwortet, dass es sich um einen Bauplatz eines Unternehmers handeln würde. Den Zuhörern würde es ja auch nicht gefallen, wenn man ihnen den erworbenen Bauplatz für ein geplantes Häuschen einfach wegnehmen würde. Deshalb wird dieser Acker (Bauplatz, sorry) nun auf Steuerzahlerkosten tatsächlich eingedeicht. Auf meine Frage, ob es sich bei der Wegnahme eines Bauplatzes nicht doch auch um das Gleiche handele wie bei der geplanten Enteignung meines Wasserrechtes, antwortet er doch tatsächlich, dass dies wirklich vergleichbar wäre.

Es ist schon toll, dass man den Acker (sorry: Bauplatz) eines Unternehmers auf Steuerzahlerkosten eindeichen muss, weil man einen Bebauungsplan zum Hochwasserschutz  für ein noch immer unbebautes Grundstück nicht wieder aufheben kann. Einer Familie ein 800 Jahre altes Wasserrecht enteignen, das kann Herr Jäger aber. Es zeigt sich doch immer wieder, dass normale Familie bzw. Kleinunternehmer einfach Bürger zweiter Klasse sind in unserem Land!