Rüflensmühle

Rüflensmühle

Dienstag, 24. April 2012

Klarstellung: Fischpass und Bauherr der Wehranlage

Die Rüflensmühle hat seit 1965 einen Fischpass. Dieser wurde im Zuge der Erlaubnis für den Höherstau errichtet, siehe den entsprechenden Post dazu. Gemäß Schreiben vom Landratsamt Backnang vom 06.03.1970 entspricht der vorhandene Fischpass den geplanten und genehmigten Unterlagen und war deshalb nicht zu beanstanden, sondern in Ordnung. Im gleichen Schreiben findet sich auch die Aufforderung des LRA Backnang an die Gemeindeverwaltung Oppenweiler, das defekte Querbauwerk im Auslaufbereich des Mühlkanales zu sanieren. Dieser Aufforderung ist die Gemeindeverwaltung Oppenweiler NIE nachgekommen. Erst als die Murr Gewässer erster Ordnung und damit das Land selbst unterhaltspflichtig wurde, wurden diese Arbeiten in den neunziger Jahren ausgeführt (!).

Fischpass der Rüflensmühle

Demnach hat sich die Stadt Backnang eine komplette Generation Fischpass für zwei Wehranlagen eingespart, wenn jetzt von der Rüflensmühle ein neuer Fischpass gefordert wird, weil der vorhandene und genehmigte Fischpass nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.

Für die Rüflensmühle müsste jedoch vor dem Bau eines Fischpasses geklärt werden, wer eigentlich zum Bau des Fischpasses wirklich verpflichtet ist, d. h. wer Eigentümer der Wehranlage ist. Diese Frage hat ein juristisches Gutachten aufgeworfen, das ich im Zuge der Forderungen des LRA nach einem neuen Fischpass in Auftrag gegeben habe.

Zu Grunde liegender Sachverhalt:

Um das Jahr 1898 wurde nämlich von der Gemeindeverwaltung Reichenberg - im Zuge der ersten Murrverlegung (!) - das feste Steinwehr an der Rüflensmühle abgebrochen und durch das heute vorhandene Stahlwehr ersetzt. Das heißt, die Gemeinde Reichenberg war Planer und Bauherr der Wehranlage und NICHT die Familie Küenzlen! Die Familie Küenzlen hat damals ebenfalls versucht, den Bau dieser Wehrkonstruktion aufzuhalten, da ein festes Wehr (wie bei der Rüflensmühle bis 1898 vorhanden) bei Hochwasser viel problemloser ist und keinen Bedienaufwand erfordert hat. Die Familie Küenzlen hatte mit dieser neuen Wehrkonstruktion über 110 Jahre nur hohe Kosten und Probleme, die alleine von der Verwaltung Reichenberg verursacht und danach vollständig ignoriert wurden. Weiter war bereits zu diesem Zeitpunkt, d. h. 1898, in der Brücke ein Fischpass eingeplant; warum dieser nicht von der Verwaltung Reichenberg gebaut wurde, konnte bisher nicht nachvollzogen werden.

Planung Fischpass Wehr an der Rüflensmühle, 1898

Damals hat Victor Küenzlen für sich und seine Rechtsnachfolger nur die Bedienung und den Unterhalt der Wehranlage übernommen - unter der Voraussetzung, dass ihm bei Hochwasser und Eisgang von der Gemeindeverwaltung ausreichend Unterstützung entgegen gebracht wird. Im Jahre 1929 waren 11 namentlich genannte Personen aus Oppenweiler/Reichenberg zur Unterstützung bei Hochwasser und Eisgang auf Kosten der Gemeindekasse zur Hilfe gegenüber der Familie Küenzlen verpflichtet.

Wasserwehr an der Rüflensmühle von 1929
Wasserwehr an der Rüflensmühle mit 11 Personen, 1929

Seit Jahrzehnten, d. h. ab der Amtszeit von Bürgermeister Brischke, unterstützt die Verwaltung von Oppenweiler nur noch minimal, da man seither in Oppenweiler die Meinung vertritt, dass die Wehranlage alleine ein Problem der Familie Küenzlen ist; dies wird auch in der Öffentlichkeit so gesehen. Die Historie aber, die zur Wehranlage geführt hat, wird einfach ignoriert und abgestritten. Aus diesem Grund gibt es seit Jahrzehnten immer wieder Streitigkeiten zwischen der Familie Küenzlen und der Verwaltung von Oppenweiler.

Das heißt also, bevor das LRA einen neuen Fischpass fordert, müsste erst einmal die Rechtslage an diesem besonderen Standort - ggf. gerichtlich - aufgearbeitet werden, um festzustellen, wer zum Bau der Umgehung des Querbauwerkes verpflichtet ist. So lange diese Frage nicht einmal einwandfrei geklärt ist, sind auch die Forderungen des LRA nach einem neuen Fischpass nicht ohne weiteres durch das LRA durchsetzbar.

Da ich kein Interesse an Gerichtsprozessen habe, habe ich - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - beim Erörterungstermin im Dezember 2011 einen freiwilligen Beitrag für den Bau des Biotopwasserlaufes/der Sohlgleite in Variante 3K angeboten; diesen Beitrag hat Herr Jäger abgelehnt.

Montag, 23. April 2012

Klarstellung: Höherstau an der Rüflensmühle

Immer wieder wird von Seiten der Verwaltung - allen voran Herrn Jäger - die Behauptung aufgestellt, dass wir einen illegalen Höherstau betreiben, d. h. gegenüber unserem Altrecht zusätzlich illegal Wasser aufstauen. Wir möchten mit diesem Gerücht nun endlich aufräumen, das hartnäckig in der Presse verbreitet wird.

Der Höherstau existiert bereits seit beinahe 100 Jahren (vermutlich sogar schon länger, nach alten Briefwechseln in unserem Archiv) und wurde 1965 offiziell von meinem Vater beantragt und damals für 30 Jahre genehmigt. Im Jahre 1994 haben wir die Verlängerung der Genehmigung beantragt, die Ende 1995 auslief. Im Jahr 1997 (!), also ganze drei Jahre später, hat sich das Landratsamt zum ersten Mal überhaupt zum Antrag geäußert! Dann gingen bis zum Jahr 2000 diverse Briefwechsel zwischen LRA und uns hin und her, deren Inhalt jedoch nie der Höherstau an sich, sondern andere Themen wie z. B. Böschungsunterhalt und ähnliches waren.

In den Jahren danach kam das Thema immer wieder sporadisch auf, bis man die Diskussion über den Ausbau der Wasserkraftanlage im Zuge der Hochwasserschutzplanung ausgesetzt hat, bis klar ist, welche Hochwasserschutzmaßnahmen überhaupt realisiert werden sollen. Es gibt somit keine (!) rechtsverbindliche Aufforderung des LRA, dass die Stauhöhe reduziert werden muss.

Mittlerweile zieht sich dies also seit 17 Jahren (!!) hin. Kein Mensch wird doch glauben, dass das LRA einen Zustand, der illegal ist, tatsächlich ganze 17 Jahre lang stillschweigend dulden würde? Das tut es auch nicht, denn auch das LRA weiß, dass die Stauhöhe nicht von uns reduziert werden darf. Der Grund dafür ist ein im Jahre 1998 nach § 32 NatSchG kartiertes und streng geschütztes Feuchtbiotop direkt neben unserem Staugebiet, das bei einer Verringerung der Stauhöhe trocken fallen würde. Die Naturschutzverbände haben uns dies auf Anfrage schriftlich bestätigt, d. h. der Naturschutz lehnt eine Reduzierung der Stauhöhe auf Grund des Biotopes ab!

Feuchtbiotop im Staugebiet der Rüflensmühle, Sommer 2011

Wir würden uns deshalb nach dem Gesetz strafbar machen, wenn wir in das Biotop eingreifen, d. h. die Stauhöhe selbst reduzieren. Es ist schlichtweg nach dem Naturschutzgesetz verboten, die Stauklappen zu entfernen!

In der "Brücke" (Mitteilungsblatt von Oppenweiler) vom 03. April 2012 wird das KIT von der Universität Karlsruhe damit zitiert: "im Hochwasserfall kann es bei vernachlässigter Stausteuerung durch den Höherstau zu einem frühen Zeitpunkt zum Ausufern aus dem Gewässerbett kommen". Diese Behauptung lässt bei mir die Frage aufkommen, ob man sich die Stauhaltung von Seiten der Universität Karlsruhe überhaupt angeschaut und deren Funktionsweise verstanden hat?

Bei ca. 60 cm Pegelstand Oppenweiler legen sich die Stauklappen bereits um 90° um und haben damit keinerlei Stauwirkung mehr (!). Die Stauklappen werden durch einfache Gewichte gehalten und werden ganz von alleine über den Wasserdruck nach vorne/unten gedrückt. Diese Stauklappen können somit gar nicht zu einem zusätzlichen Aufstau im Hochwasserfall beitragen, wenn der Schütz nicht gezogen wird. Damit kommt es auch nicht zu einer früheren Überflutung bedingt durch die Stauklappen, wie in obigem Zitat dargestellt.

Über Gewichte gehaltene Aufsatzklappen am Wehr der Rüflensmühle

Sonntag, 22. April 2012

Klarstellung: Mindestwasser an der Rüflensmühle

Da bisher vom Wasserverband in der Öffentlichkeit immer nur von einer Forderung des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis von 800 l/sec Mindestwasser für die neue Murr die Rede ist, will ich diese Aussage nachfolgend einmal klarstellen.

Mit Schreiben vom 28.03.2011 "Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) an der Rüflensmühle" hat das LRA uns 2 Alternativen zum Mindestwasser aufgezeigt:

Alternative 1)
Wenn im Bereich der Rüflensmühle ein Fischpass gebaut wird (obwohl ein genehmigter Fischpass bereits seit 1965 vorhanden ist!), sind für den Fischpass 250 l/sec an Mindestwasser einzuhalten. Weiter müssen im Altarm über die Wehranlage weitere 250 l/sec verbleiben, d. h. diese Variante fordert insgesamt 500 l/sec an Mindestwasser im Altarm.

Mit Schreiben vom 22.06.2011 hat uns das LRA bestätigt, dass die erforderliche Mindestwassermenge heute schon durch den vorhandenen Fischpass eingehalten wird!

Die Variante 3K für das Rückhaltebecken übertrifft diese Forderung bei weitem. Variante 3K hat nur im Biotopwasserlauf/in der Sohlgleite die erforderliche Mindestwassermenge. Durch das neu geplante Kraftwerk als Erweiterung steht bei Niedrigwasserzeiten, d. h. im Sommer, direkt am Ende der Sohlgleite die gesamte Wassermenge aus dem neuen Kraftwerk wieder im Altarm zur Verfügung. Das bedeutet, dass gegenüber der heutigen Situation die Forderung des LRA in Bezug auf die WRRL für den Altarm der Murr damit sogar mit deutlich mehr als nur 500 l/sec im Altarm bei weitem übertroffen wird.

Alternative 2)
Wenn für die neue Murr 800 l/sec Mindestwasser zur Verfügung gestellt werden, ist kein Fischpass an der Rüflensmühle notwendig. Diese Variante wurde direkt nach Erhalt des Schreibens gegenüber dem Wasserverband nachdrücklich abgelehnt!


Ob diese sehr hohen Mindestwasserforderungen des LRA insgesamt überhaupt sachlich korrekt und ökologisch notwendig sind, konnte bisher nicht von uns durch einen Sachverständigen beurteilt werden, da das LRA seit über 12 Monaten eine sachliche Begründung dieser geforderten Wassermengen - trotz mehrfachen schriftlichen Nachfragens - ignoriert.

Samstag, 21. April 2012

"Aktiver Hochwasserschutz": Auffüllung des Parkplatzes am Freibad in Backnang

Man soll es wirklich nicht glauben, man diskutiert aller Orten über Hochwasserschutz an der Murr. Was aber macht aktuell die Stadt Backnang? Sie bringt auch noch die Parkplätze des Freibades in "Hochwassersicherheit" und vernichtet damit weiteren extrem wichtigen Rückhalteraum für die Innenstadt. Nur weil alle paar Jahre einmal für ein paar Stunden ein Parkplatz nicht benutztbar wäre...


Man beachte die Sitzbank am linken unteren Bildrand, die die Höhe der Auffüllung zeigt. Wir sprechen hier über fast einen Meter!

Ja, trockene Parkplätze sind der Stadt wichtig, man denke dabei z. B. an die Obere Walke oder die Bleichwiese. Dafür darf auch schon einmal ein Rückhaltebecken etwas größer werden, auch wenn dafür dann eine 800 Jahre alte Wasserkraftanlage in der Rüflensmühle stillgelegt werden muss... Man muss eben einfach Prioritäten setzen, Parkplätze sind wichtig in Backnang!

Da fällt einem doch nichts mehr ein, oder??

Donnerstag, 19. April 2012

Fotovoltaik statt Wasserkraft?

Auch hierzu gibt es noch einen hübschen Kommentar aus dem Gemeinderat. Wie sagte Frau Rauh bei ihrer Rede am 31.01.2012:
"[...] In diesem Jahr soll nun die zweite Fotovoltaikanlage in der Gemeinde, diesmal auf dem Feuerwehrgerätehaus, erstellt werden. Wir haben in den letzten Jahren viel Zeit verschlafen, finanziell ist diese Art der Stromgewinnung nicht mehr sehr interessant, aber wir leisten einen guten Beitrag für unsere Umwelt.[...]"

Seltsam, mir hatte doch Herr Bürgermeister Jäger eine Fotovoltaikanlage im Tausch gegen mein Wasserrecht angeboten und mir dies als gutes Angebot angepriesen. Nun soll so eine Anlage "finanziell nicht mehr sehr interessant" sein? Kein Wunder, dass mir bisher kein Wasserkraftanlagenbetreiber seine Anlage im Tausch gegen eine solche Fotovoltaikanlage abgeben wollte, dabei habe ich schon einige gefragt. Aber wenn man die Kaufpreisentwicklung für Wasserkraftanlagen anschaut, verwundert es eigentlich nicht, dass keiner tauschen will.

Seltsam nur, dass auch die Wasserkraft unter die regenerativen Energien fällt und damit gemäß der Europäische Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen "ein guter Beitrag für unsere Umwelt" ist.

Die Wasserkraft ist aber in der ganzen "Hochwasserschutzdiskussion" immer eine ganz böse Energie, die angeblich gegen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verstößt (obwohl diese in keiner Zeile das Abreißen von bestehenden Wasserkraftanlagen fordert, sondern vielmehr eine Fischtreppe mit Mindestwasser ihre Anforderungen schon erfüllt).

Naja, man kann eine unpassende Richtlinie (nämlich eben die oben genannte zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen) auch einmal vergessen, oder? Dennoch, vielleicht sollte man in Oppenweiler diese zweite Richtlinie trotzdem einmal lesen? Oder in Backnang, wenn man dort auch noch eine weitere Wasserkraftanlage im Rahmen des Hochwasserschutzes stilllegen will, weil der Betreiber sie angeblich nicht mehr betreiben möchte; dieser wusste aber bei unserem Telefonat am Samstag morgen gar nicht, dass er das nicht mehr möchte - dazu später mehr...

Dienstag, 17. April 2012

Oppenweiler und das liebe Geld....

Wie sagte doch die Gemeinderätin Frau Rauh in ihrer Haushaltsrede am 31.01.2012 :
"[...] Wenn wir in Oppenweiler weiterhin so schwäbisch vorsichtig-optimistisch wirtschaften, das Wünschenswerte und Nötige abwägen und verwirklichen, leben wir weiterhin auf einem stabilen Niveau.[...]"
"[...]  Im Sparstrumpf der Gemeinde verbleiben nach Abzug der Ausgaben und vorsichtigen Schätzungen von Frau Weiß am Jahresende noch ein Plus von knapp 6 Millionen Euro. Bei einer Prokopfverschuldung von 0,- Euro sind wir somit weiterhin eine schuldenfreie Gemeinde.[...]"

Welche Folgen so etwas haben kann, zeigt der Hochwasserschutz ganz deutlich, wenn man ganze Familien ohne Schutz lässt, weil man aus der Gemeindekasse für diese Betroffenen etwas beisteuern müsste. Man will aber lieber kein Geld ausgeben für diese einfachen Familien, da sie auf der einen Uferseite ja laut Bürgermeister Jäger wussten, dass dort Hochwassergefahr besteht, während die Unternehmen auf der direkt gegenüberliegenden anderen Uferseite dies auch Jahrzehnte später scheinbar noch nicht wissen konnten.

Familie Lind und ihre Nachbarn beim Hochwasser 2011; es gibt keinen Schutz für diese Familien in Oppenweiler

Für den Schutz der Bauplätze dieser Unternehmen hat man Geld, nachdem das Regierungspräsidium bereits 2005 die Förderung der Dämme für heutiges Ackerland, d. h. für Teile des Baugebiets Seelenwinkel, abgelehnt hat.

Heute noch unbebaute Teile vom Baugebiet Seelenwinkel sollen eingedeicht werden

Selbst bis 2008/2009 wussten die Unternehmer wohl noch nichts von der Hochwassergefahr, als der letzte große Firmenneubau in dieses überflutungsfährdete Gebiet gebaut wurde ...

Firmenneubau aus dem Jahre 2008/2009 beim Hochwasser 2011; auf dieser Uferseite soll umfangreich vor Hochwasser durch Dämme und Wände geschützt werden

Als ganz einfaches und wirklich plakatives Beispiel des "Geldspeichergedankens" kann man das Brückengeländer an der Brücke nach Reichenbach heranziehen. So "sparsam" ist man in Oppenweiler. Einen Teil hat man ersetzt, den Rest lässt man. Die alten, verrosteten Geländer haben ja schließlich Bestandsschutz und müssen nicht zwingend ausgetauscht werden, verlangt ja keiner. Nur besorgte Bürger stört so ein vergammeltes Brückengeländer. Ob diese in der heutigen Zeit unsicher sein könnten, spielt da nur eine ganz untergeordnete Rolle, wenn es um das mühevoll gehortete Geld in der Gemeindekasse geht.

Interessanterweise konnte man in 2011 aber das Freibad mit fast 300.000 Euro subventionieren ("Die Brücke" vom 07.12.2011). Eine ähnliche Summe wäre notwendig, um den Familien Lind und den Nachbarn den Verkauf der Häuser zu ermöglich (ein Unternehmer hätte Interesse, das Gelände als Parkplatz zu erwerben), damit diese Familien dort wegziehen können. Das heißt, mit ein bis zwei Jahren der "Freibadsubvention" könnte man diese Familien entschädigen, die die ganz großen Verlierer der Bausünden von Oppenweiler in diesem Bereich sind (das Gelände könnte ja dann anderweitig verwertet werden)! Man sollte endlich zu den massiven Fehlern der letzten Jahrzehnte stehen und diese nun ausgleichen, man hat ja schließlich mehr als genug Geld im "Speicher".