Rüflensmühle

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Sonntag, 21. April 2013

Pressemitteilung: Wer verantwortet die Gefahr für die Menschen in Oppenweiler?



Nachdem sich Herr Jäger und der Wasserverband am Samstag in der Zeitung nochmals feiern lassen mussten für den Sieg vor dem Verwaltungsgericht, war wieder eine Klarstellung notwendig. Der Verband hat es nun scheinbar extrem nötig sich positiv darzustellen, wenn man einen solchen "mini Sieg" mehrfach in der Zeitung darstellen muss.

Gekürzte Fassung abgedruckt in der Backnanger Zeitung vom 23.04.2013
 
Pressemitteilung
von Dr. Jürgen Küenzlen, Rüflensmühle

Wer verantwortet die Gefahr für die Menschen in Oppenweiler?

Wenn Herr Jäger und der Wasserverband nun in der Backnanger Zeitung darstellen, dass in Oppenweiler Menschenleben durch das Hochwasser gefährdet sind und unsere Klage den Schutz der Menschen aufhalten und gefährden wollte, dann muss die öffentliche Frage erlaubt sein, warum in Oppenweiler solche Gefahren überhaupt bestehen und vor allem, wer die Verantwortung dafür trägt.

Das LRA Rems-Murr hat als Begründung für den Sofortvollzug gegenüber dem Verwaltungsgericht Stuttgart die nachfolgende Formulierung verwendet (die dann vom Gericht übernommen wurde):

„Ein potentiell jederzeit wieder eintretendes Hochwasserereignis hätte erhebliche finanzielle Nachteile für die betroffenen Bürger, aber auch für die öffentliche Hand. Hinzu kommen Gefährdungen an körperlicher Unversehrtheit und Eigentum vieler Bürger.“

Damit ist nun öffentlich von Herrn Jäger und dem Verband selbst klargestellt worden, dass die Talbebauung in Oppenweiler hochriskant, ja sogar lebensbedrohlich ist. Nahezu die gesamte Bebauung in den betroffenen Bereichen – mit Ausnahme der Burggartenstraße – wurde erst in den letzten Jahrzehnten gebaut. Noch Anfang der sechziger Jahre gab es nahezu keine Bebauung im betroffenen Talbereich. Diese enorme Bebauung wurde erst unter Altbürgermeister Brischke seit Ende der siebziger Jahre massiv vorangetrieben. Die gleichen Gemeinderäte, die sich heute für den Hochwasserschutz feiern, sind auch diejenigen, die große Teile dieser Bebauung überhaupt erst ermöglicht und mitgenehmigt haben. Unternehmen wie z. B. die Firma MBO waren bereits Anfang der siebziger Jahre vom Hochwasser betroffen, haben dann aber trotzdem selbst weiter das Tal verengt und sogar im Jahr 2008 einen weiteren Neubau erstellt, der 2011 ebenfalls Hochwasserschäden erlitt.

Das Leben der Familie Lind, die keinen Schutz erhält, wurde erst durch diese massive Bebauung im Tal überhaupt so gefährdet, dass sogar das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Wasserverbandes, die Familie ungeschützt zu lassen, als „sehr zweifelhaft“ eingestuft hat.

Nicht wir als Kläger sind deshalb dafür verantwortlich, dass diese Gefahren in Oppenweiler überhaupt bestehen, sondern allein die, die diese Bebauung genehmigt haben und allen voran die Unternehmer selbst, die in ein historisch immer wieder überflutetes Tal Fabriken gebaut haben und heute vom Steuerzahler subventionierten Hochwasserschutz erhalten. 

Der Antrag auf Sofortvollzug wurde nur deshalb rechtskräftig, weil wir nicht noch einmal mehrere tausend Euro für die nächste gerichtliche Instanz ausgeben wollten gegen eine Baumaßnahme, die bis zur Entscheidung der nächsten Instanz ohnehin fertig gestellt sein wird. Das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung ohne Vorwarnung oder Fristsetzung uns gegenüber gefällt. Wir haben Ende Oktober 2012 den begründeten Antrag gestellt. Das Landratsamt hat erst Ende Januar – also 3 Monate später – dazu Stellung genommen. Das daraufhin von uns beauftragte Gutachten gegen die teilweise fachlich falschen Behauptungen des LRA wurde Anfang März fertig. Kurz darauf lag die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes bereits vor. Wir hatten keine Chance, auf die Stellungnahme des LRA mittels eines Gutachtens zu reagieren, da uns keine Frist zum Einspruch gesetzt, sondern vom Gericht direkt eine Entscheidung gefällt wurde, ohne unsere Meinung zu den Ausführungen des LRA überhaupt zu hören. Nur deshalb kann sich Herr Jäger heute im Glanz des gewonnenen Verfahrens sonnen: nicht, weil alles seine Richtigkeit hat, sondern weil wir keine Chance bekamen, auf die Behauptungen des LRA zu reagieren.

Gegen den Sofortvollzug der Hochwasserschutzmaßnahmen in Zell wurde von uns weder ein Antrag gestellt noch eine Klage eingereicht, da wir hier als Oberlieger nicht direkt betroffen sind. Diese Aussage des Verbandes ist wie so oft falsch und irreführend.

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