von Dr.
Jürgen Küenzlen, Rüflensmühle
Gerichtliche
Ablehnung des Antrages zur Aufhebung des Sofortvollzuges liefert wertvolle
Fakten
Wenn HerrJäger in der Backnanger Zeitung (BKZ) und dem amtlichen Mitteilungsblatt „Die
Brücke“ seinen Sieg verkündet, dann bedeutet dies, dass – wie so oft – der
Wasserverband unter Herrn Jäger nur die „Tatsachen“ veröffentlicht, die die
eigenen Interessen stärken. So war in einem der letzten Beiträge in der BKZ zum
Thema beispielsweise zu lesen, dass zum Hochwasserschutz der Oberlieger der
Querschnitt der Brücke Fabrikstraße vergrößert wurde. Erwähnt wird aber nicht,
dass dieser Querschnitt erst mit dem Bau der Brücke 1996 verengt und diese
Brücke nur auf ein HQ 100 von 130 m³/s ausgelegt war. Das Hochwasser 2011 hatte
nach Angaben des Wasserverbandes jedoch fast 180 m³/s. Diese Wassermassen
müssen künftig komplett durch die Brücke abfließen, d. h. der historisch
freie Talquerschnitt wird mit der aktuellen Baumaßnahme nun endgültig auf den
Brückenquerschnitt reduziert – zur Herausforderung wird dies bei einem
Hochwasser über einem HQ 100. Im Antrag zur Planfeststellung hatte das
Planungsbüro Winkler noch nicht einmal bemerkt, dass ein hundertjähriges
Hochwasser gar nicht durch den Brückenquerschnitt passt – die Brückenaufweitung
wurde erst später beschlossen! Erwähnt wird auch nicht, dass Oppenweiler 2011
rund 63 % (20 Millionen Euro) aller Hochwasserschäden im Rems-Murr-Kreis hatte
– alleine durch die massive und rücksichtslose Bebauung der Murrwiesen in den
letzten Jahrzehnten.
Besonders
bedenklich ist jedoch, wenn Herr Jäger unter den nachfolgend dargelegten Fakten
mit folgendem Zitat im amtlichen Mitteilungsblatt (Die Brücke) vom 26.03.2013
an die Öffentlichkeit geht, um unsere Niederlage zu verkünden:
„Wir fühlen uns auf unserem Weg bestätigt, diesen
Schutz konsequent für unsere Bürgerinnen und Bürger umzusetzen“.
Hier spürt
man, mit welcher „Sensibilität“ er sein Amt als Bürgermeister ausübt. Er grenzt
damit bewusst die ganzen Familien im Bereich um Familie Lind als Bürger der
Gemeinde aus. Diese Familien erhalten alle keinen Hochwasserschutz und sind
damit keine (!) Bürger der Gemeinde. Nur aus diesem Grund ist ja die Familie
Lind überhaupt gezwungen, den Weg einer Klage gegen den Hochwasserschutz zu
bestreiten: weil sie ausgegrenzt wird. Die Entscheidung dafür liegt nach
Stellungnahme des LRA alleine beim Wasserverband und damit beim Vorsitzenden
Herrn Jäger:
„[…] Herr über die Planung ist der Beigeladene, also
der Wasserverband Murrtal. D. h. dieser entscheidet in erster Linie darüber,
welche Grundstücke zu schützen sind. [...]“
Für Familie
Lind hat jedoch der von Herrn Jäger bejubelte Beschluss auch einen ersten
wichtigen Meilenstein erreicht. Im Beschluss des Verwaltungsgerichtes heißt es
wörtlich:
„[...] Aus dem
angefochtenen Planfeststellungsbeschluss und den dazugehörigen Unterlagen
ergibt sich nicht, inwiefern beim Grundstück der Antragstellerin zu 1
(Anmerkung: Familie Lind) eine andere Hochwassersituation oder eine geringere
Schutzbedürftigkeit vorliegt, als bei den weiter flussabwärts gelegenen
Grundstücken und es ist nicht erkennbar, weshalb die Hochwasserschutzmaßnahmen
am linken Murrufer erst südlich der Brücke Fabrikstraße beginnen [...] und
die nördlich der Brücke Fabrikstraße innerhalb geschlossener Ortslage gelegenen
Grundstücke, wo sich auch das Grundstück der Antragstellerin zu 1 befindet,
nicht in die Hochwasserschutzmaßnahmen einbezogen wurde. Als Begründung für
diese Ungleichbehandlung wird in den Akten der Verzicht der
Antragstellerin oder ihrer Rechtsvorgänger auf Schadenersatz wegen
Hochwasserschäden in den 1950er Jahren genannt [...]. Ob diese Begründung ausreichend
ist, um das Grundstück der Antragstellerin zu 1 aus den
Hochwasserschutzmaßnahmen auszunehmen, erscheint angesichts der später
erfolgten und in die streitige Hochwasserschutzmaßnahme nunmehr einbezogenen
flussnahen Bebauung sehr zweifelhaft [...]"
Familie Lind
hat der Gemeinde Oppenweiler den Kauf des Anwesens angeboten, um den
anstehenden jahrelangen Rechtsstreit einvernehmlich zu lösen. Herr Jäger sei
nicht abgeneigt, jedoch seien ihm angeblich die Hände gebunden, da einzelne
Gemeinderäte es der Familie Lind übel nehmen, gegen die Gemeinde und damit die
Entscheidung des Rates, die Familie nicht zu schützen, zu klagen. Hier kann man
die Gemeinderäte und -rätinnen nur auffordern, endlich wieder im Sinne aller
Bürger Entscheidungen zu treffen. Auch Linds sind Bürger der Gemeinde
Oppenweiler.
Auch in
Sachen Rückhaltebecken Oppenweiler liefert der Gerichtsbeschluss neue und vor
allem sehr wichtige Fakten.
Im Haushaltsplan des Wasserverbands Murrtal von 2012 kann man folgendes
nachlesen
"[...] Die möglichst schnelle Fertigstellung der überörtlich wirkenden
Becken des Wasserverbands ist unverzichtbare Grundlage für den Bau der
innerörtlichen Maßnahmen und einen wirksamen Hochwasserschutz im Oberen
Murrtal. […]“
Unter anderem wurde das Gerichtsverfahren gegen die innerörtlichen
Maßnahmen auch deshalb von Herrn Dr. Küenzlen begonnen, um das Schaffen von
Tatsachen für den späteren Bau des Beckens zu verhindern. Bisher wurde
öffentlich vom Verband die zwingende Notwendigkeit des Beckens für den
innerörtlichen Schutz immer in den Vordergrund gestellt und Herr Dr. Küenzlen
öffentlich für den Widerstand gegen das Becken kritisiert, da das Becken für
die Bürger von Backnang und Oppenweiler von extremer Bedeutung sei. In der
Stellungnahme des LRA heißt es nun, dass das Becken lediglich für einen
rechtlich nicht erforderlichen Freibord nebst Klimazuschlag überhaupt notwendig
ist, nicht aber für den Hochwasserschutz gegen ein hundertjähriges Hochwasser
in Oppenweiler.
„[...] Der örtliche
Hochwasserschutz in der Ortslage von Oppenweiler konnte planfestgestellt
werden, da dieser auch ohne andere Verbandsmaßnahmen, insbesondere das in der
Planung befindliche Hochwasserrückhaltebecken Oppenweiler, seine Wirkung
entfalten kann. Die Maßnahmen örtlicher Hochwasserschutz in der Ortslage von
Oppenweiler und das HRB Oppenweiler sind nicht voneinander abhängig. […]
Die Berücksichtigung eines Freibords ist allerdings keine gesetzliche
Forderung, sondern eine Empfehlung [...] Auch der Klimafaktor ist in
Baden-Württemberg nicht zwingend vorgeschrieben.[…]“
Damit
sollte nun allen endgültig klar sein, dass es in den nächsten Jahren nur dann
ein Rückhaltebecken geben wird, wenn die Problematik einvernehmlich gelöst werden
kann. Eine Enteignung „zum Wohle der Allgemeinheit“ alleine für einen rechtlich
nicht erforderlichen Klimazuschlag bzw. Freibord wird mit großer Sicherheit vor
einem Bundesgericht nicht einfach werden für den Wasserverband. Ein sofortiger
Baubeginn sollte mit den nun vorliegenden Stellungnahmen ebenfalls unmöglich
sein, da Oppenweiler bereits einen HQ 100-Schutz durch die Mauern und Dämme
erhält und für Backnang diese auch kurz vor dem Planfeststellungsverfahren
sind.
Damit
hat sich der erste verlorene Antrag bereits ausgezahlt, da das LRA hier nicht
wieder die Darstellung über die Notwendigkeit des Beckens ändern kann, weil
diese nun auch vom Verwaltungsgericht in der Ablehnung des Antrages übernommen
wurde.
Vielleicht
gibt es ja doch noch eine Chance zu einer einvernehmlichen Einigung für das
Becken. Im Februar gab es ein erstes Gespräch zur privaten Planungsvariante 3K
für das Becken zwischen Herrn Jäger, dem Büro Frank und dem von Herrn Dr.
Küenzlen als Mediator beauftragten, international anerkannten
Wasserbauingenieur Herrn Dr. Klaus Jorde (KJ Consulting / SJE Schneider &
Jorde Ecological Engineering). Dabei konnte ein erster Konsens darüber erreicht
werden, dass die Planungsvariante 3K die gleiche Leistungsfähigkeit für den
Hochwasserschutz bietet wie die Variante 3b, d. h. die in der Synopse von 2012
genannten Nachteile der Variante 3K nicht mehr haltbar sind. Im April ist ein
weiteres Gespräch zwischen Herrn Dr. Jorde und dem Wasserverband geplant. Wir
werden sehen, ob der Verband seine bisher harte und unnachgiebige Haltung
fortsetzt oder ob eine einvernehmliche Einigung zwischen allen Beteiligten doch
noch möglich ist.
Sollte
der Verband seine Haltung gegen Herrn Dr. Küenzlen und die Familie Lind weiter
beibehalten und weiter die Ansicht vertreten, dass einzelne Bürger eben
willkürlich ausgegrenzt werden, sind wir gezwungen, die juristische
Auseinandersetzung fortzuführen. Wir gehen davon aus, dass im
Hauptsacheverfahren unsere Interessen nach der nun
erfolgten Stellungnahme des Verwaltungsgerichtes Berücksichtigung finden.
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