Rüflensmühle

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Dienstag, 15. Mai 2012

Sulzbach an der Murr und der Hochwasserschutz aus dem letzten Jahrhundert

Wie sagte Herr Zwink vom Büro Frank sinngemäß in der Gemeinderatssitzung von Oppenweiler, bei der es um den Entschluss für meine Enteignung ging: wenn man das Staugebiet der Rüflensmühle dauerhaft ablässt, hat man ein größeres Rückhaltevolumen für den Hochwasserschutz.

Parkplatz Firma Erkert am Ortsausgang von Sulzbach an der Murr

Parkplatz Firma Erkert am Ortsausgang von Sulzbach an der  Murr

Parkplatz Firma Erkert am Ortsausgang von Sulzbach an der Murr

Wenn Sie sich diese Bilder anschauen, die ich in Sulzbach an der Murr aufgenommen habe, dann dürfte mein Staugebiet das Rückhaltevolumen für einen oder zwei geschützte Parkplätze ausgleichen. Wenn man es mit moderner Technik geschickt macht, kann ich meine Wasserkraft betreiben und man kann bei Hochwasser trotzdem das Stauvolumen alle paar Jahre bei einem Hochwasser als Beckenvolumen nutzen (so geplant in Variante 3K). Diesen Sulzbacher Parkplatz kann niemand mehr nutzen für den Hochwasserschutz! Das ist vollkommen unnötig verloren gegangener Rückhalteraum, weil ein Unternehmen keine Lust hat, alle paar Jahre einmal einen Parkplatz nicht nutzen zu können.

Wie schon der Post über Wertheim zeigt, gibt es Städte, die Hochwasserschutz aktiv und sinnvoll betreiben. Im mittelalterlichen Sulzbach an der Murr oder auch in Oppenweiler und Backnang baut man lieber bis zu 2 Meter hohe Mauern, um Parkplätze und Ackerland anstatt Rückhalteraum für das Wasser zu schaffen und zu erhalten. Man kann ja die ganzen Becken auf Kosten des Steuerzahlers bauen und auf meine Kosten vergrößern. Man will für zusätzliches Rückhaltevolumen eines der ältesten Wasserrechte im ganzen Landkreis enteignen. Wie schon einmal gesagt: trockene Parkplätze bei Hochwasser sind offenbar für manche ein noch höheres Gut als ein Grundrecht auf Eigentum in unserer Verfassung!

Da muss man sich doch wirklich fragen, wo diese ganzen Gemeinderäte und Bürgermeister ihr Gewissen gelassen haben, dass fast alle so einstimmig für meine Enteignung für ein größeres Rückhaltebecken gestimmt haben?!

Vorstellung einer naturnahen Flussböschung nach europäischer Wasserrahmenrichtlinie?

Und auf der gegenüberliegenden Flussseite hat man die "Wasserrahmenrichtlinie erfüllt" und den Fluss ganz aktuell  in einen "natürlichen Zustand" versetzt. Hmmm... stimmt, solche Quader gibt es in der Natur gar nicht. Aber im Murrtal gibt es ja sowieso eine eigene Wasserrahmenrichtlinie, diese Murrtaler Richtlinie verlangt ja auch den Abriss von Stauhaltungen für die Durchgängigkeit. Diese erlaubt dann wohl auch große Flussbausteine für eine naturnahe Böschung an der Murr bzw. verlangt den naturnahen Zustand nur in der neuen Murr im geplanten Rückhaltebecken...

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