Rüflensmühle

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Sonntag, 20. Mai 2012

Konsequenzen, die es hat, wenn man die "Wünsche" der Verwaltung nicht erfüllt...

Auch wenn Herr Jäger in der Stuttgarter Zeitung behauptet, dass es nur mich als einzige Einwendung gibt, so ist die Realität doch eine ganz andere. Ich habe einige Gespräche zum Hochwasserschutz in Oppenweiler geführt. Kritik an der aktuellen Planung gibt es hinter vorgehaltener Hand nicht nur von mir!  Man traut sich leider damit nicht in die Öffentlichkeit. Man könnte ja Nachteile daraus haben, wenn man die extrem mächtige Verwaltung kritisiert.

Diese Leute haben Recht! Auch das kann ich nachfolgend aufzeigen. Ich habe keine Alternative, als mich gegen die Verwaltung zur Wehr zu setzen, mich zwingt man ja dazu, wenn ich mein Leben am Wasser nicht verlieren will.

Hier ein kleines Beispiel, wie die "Strafe" der Verwaltung aussieht, wenn man als Bürger den "Verwaltungswünschen" nicht nachgibt.

Am 18.08.2010 habe ich bei Herrn Mäule im Rathaus von Oppenweiler eine Bauvoranfrage für eine neue Halle auf meinem Gelände gestellt. Ich würde gerne meine Firma erweitern. Für den Neubau würde ich eine vorhandene Trafostation und eine alte Garage abreißen. Die neue Halle wäre etwas größer als die alte und eben moderner, d. h. als Werkstatt nutzbar und beheizbar.

Am 24.08.2010 bekam ich von der Stadt Backnang ein Schreiben. "Ihr Bauantrag ist am 24.08.2010 vollständig hier eingegangen".

Nachdem ich über Monate nichts mehr von meiner Bauvoranfrage gehört hatte, teilte mir Herr Jäger mit Mail vom 01.02.2011 folgendes mit: 

"[...] wir haben nun den Sachstand beim Baurechtsamt der Stadt Backnang erfragt. Nach dortiger Auskunft fehlt nach wie vor die Stellungnahme des Landratsamts. Man hat nun aber bei diesem angerufen und nochmals auf deren Erledigung gedrängt. Es wurde seitens des LRA zugesagt, die Stellungnahme in den nächsten 3-4- Wochen fertig zu stellen [...]

Zufälliger Weise habe ich nun kurz nach Veröffentlichung (20.05.12) dieses Blogs vom Baurechtsamt der Stadt Backnang ein Schreiben (Eingang 26.05.12) zu dieser Bausache erhalten.  Diesem Schreiben lag die Stellungnahme des Landratsamtes bei. Eingangsstempel bei der Stadt Backnang: 21. Okt. 2010 (!!). Da frage ich mich nun, wem man hier als Bürger noch ein Wort glauben kann, wenn nach der obigen Mail von Herrn Jäger im Februar beim LRA "auf deren Erledigung gedrängt" wurde. Zum Zeitpunkt seiner Mail und dem Anruf beim LRA lag die Stellungnahme des LRA aber schon über 3 Monate bei der Stadt Backnang vor. Laut Stadt Backnang liegt die Stellungnahme des Wasserverbandes erst jetzt vor. Hm, wer ist hier nochmal der Vorsitzende??

Sie erinnern sich, eine Verlängerung meiner wasserrechtlichen Erlaubnis habe ich auch nie bekommen; ja, die Familie Küenzlen hat noch nie alles geschluckt, was die Verwaltung wollte. Vielleicht auch jetzt der Grund für die geplante Enteignung? Endlich einen Bürger loszuwerden, der nicht einfach kuscht, sondern eine Meinung hat und diese auch in aller Öffentlichkeit vertritt? Zumindest wäre es für die Verwaltung doch eine schöne Sache, endlich das Wasserrecht loszuwerden und damit nahezu keinen Kontaktpunkte mehr mit mir zu haben, denken Sie doch einmal darüber nach....

Übrigens: eine Entscheidung zu meiner Bauvoranfrage habe ich bis heute (!) nicht erhalten. Mein Nachbar hingegen hat nach mir angefragt (zumindest nach meinen Recherchen), er hat jedenfalls bereits seine alte Halle abgerissen und eine neue, etwas größere gebaut und schon bezogen. Ja, es sind alle Menschen gleich im Murrtal und die Verwaltung arbeitet immer fair und korrekt...

Selbst mein Leserbrief vom 03.12.2011 (siehe unten) in der Backnanger Zeitung hat nichts daran geändert, man sitzt mich einfach aus - wie mit meinem Antrag für die Erlaubnis aus dem Jahre 1994.


Eingriffe in geschützte Biotope sind aber verboten

Es ist doch erschreckend, mit welcher Leichtfertigkeit unser Bürgermeister einen Unternehmer in die Illegalität drängt und in der Presse von einem unerlaubten Vorgehen spricht. Tatsache in Sachen Höherstau an der Rüflensmühle ist, dass dieser 1965 mit einer Erlaubnis für 30 Jahre genehmigt wurde. Vor Ablauf dieser 30 Jahre wurde frühzeitig eine Verlängerung beim zuständigen Landratsamt von mir beantragt. Für diese Verlängerung wurden vom LA umfangreiche Auflagen gefordert. Gegen diese Auflagen habe ich immer wieder Widerspruch eingelegt. Diese Diskussion zog sich bis ins Jahr 2000. Danach war viele Jahre Sendepause von Seiten des LA. Natürlich hätte ich wegen Untätigkeit der Behörde in Bezug auf meinen Antrag klagen können, um meine förmliche Erlaubnis zu bekommen, das war mir aber mit zu hohen Kosten verbunden. Also wartete ich geduldig ab, was vom LA und der Hochwasserschutzplanung kommt. Nachdem im Jahre 2010 absehbar war, wie es weitergehen sollte, habe ich sofort mit den Herren Dr. Strobel und Jäger ein Gespräch über meine Ausbauwünsche gesucht und im April dieses Jahres den entsprechenden Antrag beim LRA gestellt. Für mich ist dies alles andere als eine unerlaubte Arbeitsweise von meiner Seite!
Die Frage ist: Muss ein Bürger bei jedem kleinen Kontakt mit der Verwaltung Klage auf Untätigkeit einreichen, nur weil die Verwaltung keine Entscheidungen fällen will? Tja, lieber Herr Jäger, ich habe vor fast 16 Monaten (!!!) einen einfachen Antrag auf einen BauVORbescheid für eine neue Halle anstatt einer auf meinem Gelände bereits vorhandenen Halle bei Ihnen gestellt. Bis heute gibt es dazu keine Entscheidung. Also schon wieder klagen oder geduldig warten, weil ich es nicht so eilig habe?
Und noch etwas. In meinem Staugebiet gibt es zwei sehr große Biotope „Uferschilfröhricht Wehrwiesen und Gehölze an der Murr“, die nach §32 NatSchG geschützt sind. Ein Eingriff in diese Biotope ist gesetzlich verboten. Wenn ich nun also 40 cm Stauhöhe entferne und damit den Wasserspiegel im Bereich der Biotope deutlich reduziere, ist dies doch ein Eingriff in streng geschützte Biotope? Lieber Herr Jäger, Eingriffe in solche Biotope sind aber VERBOTEN. Ach, da fällt mir ein, Sie wollen ja mein ganzes Staugebiet komplett ablassen für Ihr Rückhaltebecken...?

Dr. Jürgen Küenzlen, Rüflensmühle

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