Leserbrief abgedruckt am 22. Juni 2013 in der BKZ:
Beitrag in der BKZ vom 20.06.2013: Wasserverband übernimmt Landesaufgabe
Kurzsichtiger gehts nicht!
Die Ausführungen von Oppenweilers Bürgermeister Jäger zur Ausnahme
des Areals Reichenbach 36 aus dem innerörtlichen Hochwasserschutz klingen für
mich doch sehr befremdlich. Wenn dort bereits in den 1950er-Jahren eine
Bedrohung in einem Maße erkennbar war, dass für Privatbebauung die
Berücksichtigung im Rahmen des innerörtlichen Hochwasserschutzes ausgeschlossen
werden musste, dann drängt sich doch die Frage auf: warum werden in
unmittelbarer Nachbarschaft Gewerbegebiete ganz ohne entsprechende
Ausschlussvereinbarungen ausgewiesen? Herrn Jägers Erklärungsversuche können
den Verdacht leider nicht ausräumen, dass die Gemeinde Oppenweiler zugunsten
eigener sprudelnder Gewerbesteuereinnahmen bei der Vergabe von Baugenehmigungen
mit zweierlei Maß misst und Gewerbebebauung auch in Gebieten zulässt, die dafür
aufgrund der bestehenden Hochwassergefahr ganz und gar nicht geeignet sind. Die
Kosten für den in Konsequenz notwendigen Hochwasserschutz dagegen werden über
Fördermittel auf den baden-württembergischen Steuerzahler abgewälzt - und das
Hochwasserrisiko auf die Unterlieger-Gemeinden. Besonders bitter ist, dass man aus
den heute offensichtlichen Problemen dieser Vorgehensweise nicht das geringste
gelernt hat, denn im Murrtal heißt das Wundermittel gegen Hochwasser nach wie
vor: versiegeln, höherlegen, betonieren und kanalisieren. Kurzsichtiger geht’s
nicht!
Götz Poppitz, Backnang
Kontakt: info (at) hochwasser.biz. Im Zuge der Planungen für das Hochwasserrückhaltebecken Oppenweiler sollte das 800 Jahre alte Wasserrecht der Rüflensmühle enteignet werden - obwohl es eine alternative Planung von uns gab. Im den Jahren 2014/15 konnte nach langer Auseinandersetzung eine Einigung zum Erhalt des Wasserrechtes erzielt werden. Seit der ersten öffentlichen Vorstellung der Maßnahme am 16.03.2010 sind bis heute über 11 Jahre vergangen.
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